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Stellungnahme der ZEAL Network SE zum veröffentlichen Brief von Lottoland

08.01.2019, 07:30:01 Uhr - Autor: EQS

DGAP-News: ZEAL Network SE / Schlagwort(e): Sonstiges Stellungnahme der ZEAL Network SE zum veröffentlichen Brief von Lottoland 08.01.2019 / 07:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN, DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DEN, INNERHALB DER ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.Pressemitteilung Stellungnahme der ZEAL Network SE zum veröffentlichen Brief von Lottoland(London, 8. Januar 2019) Die ZEAL Network SE ("ZEAL") nimmt die gestrige Erklärung des Zweitlotterieveranstalters Lottoland Holdings ("Lottoland") zum geplanten öffentlichen Übernahmeangebot von ZEAL für die Lotto24 AG ("Lotto24") sowie die darin enthaltene Ankündigung von Lottoland zur Kenntnis, bis zum 31. Januar 2019 ein unspezifiziertes Angebot für unspezifizierte Vermögenswerte der ZEAL-Gruppe unterbreiten zu wollen. Seit der Bekanntgabe der geplanten Übernahme von Lotto24 vor sieben Wochen hat ZEAL keinerlei Vorschläge für alternative Transaktionen erhalten. ZEAL ist weiterhin bereit, ernsthafte Alternativen zur geplanten Transaktion bis zum 18. Januar 2019 zu diskutieren. An diesem Tag wird die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wie vorgesehen stattfinden. Nach Auffassung von ZEAL beabsichtigt Lottoland mit seinen öffentlichen Äußerungen, die geplante Übernahme von Lotto24 zu stören und Unsicherheit zu verbreiten. Angesichts der offensichtlichen Position von Lottoland als direkter Wettbewerber empfiehlt ZEAL ihren Aktionären, die Äußerungen des Unternehmens mit der gebotenen Skepsis zu behandeln. ZEAL empfiehlt ihren Aktionären zudem, bei ihren Überlegungen zur Abstimmung in der Hauptversammlung die Informationen im übersandten Aktionärsrundschreiben (Shareholder Circular) und der darin enthaltenen Einberufung der Hauptversammlung zur Kenntnis zu nehmen. Die Dokumente sind auch im Internet unter www.zeal-angebot.com abrufbar. Dr. Helmut Becker, Vorstandsvorsitzender von ZEAL, kommentierte: "Wir sind fest davon überzeugt, dass unser Vorschlag zur Wiedervereinigung von ZEAL und Lotto24 unter den von uns erwogenen Alternativen die überzeugendste strategische Logik hat, die beste Gelegenheit für nachhaltiges Wachstum bietet und den größten Wert für die ZEAL-Aktionäre schafft. Der starke Widerstand eines konkurrierenden Zweitlotterieveranstalters ist ein klares und überzeugendes Indiz dafür, dass unsere Transaktion der beste Weg für unser Unternehmen und unsere Aktionäre ist." Pressekontakt: Medien: Matt Drage Head of Corporate Communications, ZEAL Network T: +44 (0)7976 872 861 matt.drage@zeal-network.co.uk Lutz Golsch, FTI Consulting T: +49 69 920 37 110 M: +49 173 6517710 lutz.golsch@fticonsulting.com Investoren: Frank Hoffmann Investor Relations Manager, ZEAL Network T: +44 (0) 20 3739 7123frank.hoffmann@zeal-network.co.uk Wichtiger Hinweis Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der Lotto24 AG ("Lotto24") oder der ZEAL Network SE ("ZEAL") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. ZEAL behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Lotto24 wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. ZEAL-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") registriert. Aus diesem Grund dürfen die ZEAL-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein öffentliches Angebot in den USA statt. Soweit in dieser Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Sie sind durch die Worte 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen', 'planen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von ZEAL und der mit ZEAL gemeinsam handelnden Personen, zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für Lotto24 und die verbleibenden Aktionäre von Lotto24 oder zukünftiger Finanzergebnisse von Lotto24, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche ZEAL und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich von ZEAL oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen abweichen können. Diese Mitteilung und alle in diesem Zusammenhang veröffentlichten Materialien sind nicht zur vollständigen oder teilweisen, direkten oder indirekten Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe in den, innerhalb der oder aus den USA oder anderen Ländern bestimmt, in denen eine solche Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe eine Verletzung der relevanten rechtlichen Bestimmungen dieser Länder darstellen würde oder nicht an Personen gerichtet oder zur Weitergabe an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Bürger oder Einwohner der USA oder eines Staates, Landes oder anderem Hoheitsgebiet sind, oder sich dort aufhalten, in dem die Weitergabe, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung und aller hiermit zusammenhängenden Materialien gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung in einem solchen Hoheitsgebiet erfordern würde. Erklärungen zu quantifizierten finanziellen Vorteilen Aussagen über die geschätzten Kosteneinsparungen und Synergien beziehen sich auf zukünftige Handlungen und Umstände, die naturgemäß Risiken, Unsicherheiten und Unwägbarkeiten beinhalten. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, dass die hier genannten Kosteneinsparungen und Synergien nicht bzw. früher oder später als erwartet erzielt werden oder wesentlich von den erwarteten Kosteneinsparungen und Synergien abweichen könnten. Keine Aussage in dieser Bekanntmachung sollte als Gewinnprognose oder dahingehend verstanden werden, dass die Ergebnisse der neu gebildeten Gruppe in einer Periode nach Abschluss der Transaktion notwendigerweise denjenigen der ZEAL Network SE und/oder der Lotto24 AG in der jeweils vorhergehenden oder einer anderen Periode entsprechen oder größer oder kleiner als diese sein würden. 08.01.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: ZEAL Network SE 5th Floor One New Change EC4M 9AF London Großbritannien Telefon: +44 (0)203 739-7000 Fax: +44 (0)203 739-7099 E-Mail: office@zeal-network.co.uk Internet: www.zeal-network.co.uk ISIN: GB00BHD66J44 WKN: TPP024 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange   Ende der Mitteilung DGAP News-Service 763987  08.01.2019 

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