vPE Wertpapierhandelsbank: Anordnung der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei der vPE Wertpapierhandelsbank die Erlaubnis für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen aufgehoben. Betroffen davon sind das Finanzkommissionsgeschäft, die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, das Platzierungsgeschäft, die Abschlussvermittlung, die Finanzportfolioverwaltung, die Drittstaateneinlagevermittlung, das Factoring, das Finanzierungsleasing und die Anlageverwaltung. Gründe für die Anordnung sind nicht bekannt.
Gegen den Bescheid will vPE Wiederspruch einlegen. Auch will man gerichtlich dagegen vorgehen. So will man kurzfristig wieder Bankgeschäfte und Finanzdienstleitungen anbieten können.