DGAP-Adhoc: VST BUILDING TECHNOLOGIES AG: BaFin billigt Wertpapierprospekt für Emission der Unternehmensanleihe
DGAP-Ad-hoc: VST BUILDING TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleiheemission
VST BUILDING TECHNOLOGIES AG: BaFin billigt Wertpapierprospekt für Emission der Unternehmensanleihe 2019/2024
06.06.2019 / 15:44 CET/CEST
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Leopoldsdorf - 06. Juni 2019 - Die VST BUILDING TECHNOLOGIES AG ("VST") (Aktie: ISIN AT0000A25W06, Anleihe: ISIN DE000A1HPZD0) hat heute die Billigung des Prospekts für die Emission einer 7,00%-Unternehmensanleihe (vgl. Corporate News vom 23.05.2019 und Ad-hoc-Mitteilung vom 16.05.2019) mit einer Laufzeit von fünf Jahren durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten. Der Prospekt ist auf der Website www.vstbuildingtechnologies.com abrufbar und kann darüber hinaus während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft kostenlos bezogen werden. Das öffentliche Angebot in Deutschland und Österreich sowie das Umtauschangebot für Inhaber der VST-Anleihe 2013/2019 beginnt am 11. Juni 2019 (00.00 Uhr MESZ) und endet am 25. Juni 2019 (14.00 Uhr MESZ).
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:Die 7,00%-VST-Anleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2R1SR7) hat ein Emissionsvolumen von bis zu 15 Mio. Euro und eine Laufzeit vom 28. Juni 2019 bis 27. Juni 2024 (Rückzahlung am 28. Juni 2024). Die erste Zinszahlung ist für 28. Dezember 2019 geplant und erfolgt bis Laufzeitende halbjährlich, jeweils am 28. Juni und 28. Dezember eines jeden Jahres. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse ist vorgesehen. Die Notierungsaufnahme erfolgt voraussichtlich am 28. Juni 2019. Die Zeichnung ist auch über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen Börse, über das Xetra-Zeichnungstool 'Direct Place', möglich.
Der Emissionserlös der neuen Unternehmensanleihe soll unter anderem für das weitere Wachstum der Gesellschaft sowie für Investitionen, die Optimierung bestehender Fremdkapitalstrukturen sowie für sonstige allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden. Weiterführende Informationen zu der Unternehmensanleihe werden auch auf der Website der VST BUILDING TECHNOLOGIES AG unter www.vstbuildingtechnologies.com veröffentlicht.
Hinweis: Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, eine Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der VST BUILDING TECHNOLOGIES AG dar und ist weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe oder Verteilung in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, nach bzw. innerhalb Australien(s), Kanada(s), Japan(s) oder anderen Ländern, in denen die Veröffentlichung oder Weitergabe rechtswidrig wäre, bestimmt. Das Angebot von Teilschuldverschreibungen der VST BUILDING TECHNOLOGIES AG erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage des von der zuständigen Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekts. Im Zusammenhang mit einem Angebot sind ausschließlich die Angaben im gebilligten Prospekt bindend.
Diese Mitteilung richtet sich ausschließlich an Personen, die diese Information rechtmäßigerweise erhalten dürfen. Sie richtet sich insbesondere nicht an U.S.-Bürger oder Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Australien, Kanada, Japan. Diese Mitteilung ist nicht zur Weitergabe in die oder Veröffentlichung in den USA bestimmt und darf nicht an U.S. Personen sowie an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den USA weitergegeben oder verteilt oder in ein anderes Land, in dem ihr Vertrieb oder ihre Veröffentlichung rechtswidrig wäre, verbracht oder dort veröffentlicht werden.
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www.vstbuildingtechnologies.com
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Axel Mühlhaus, Peggy Kropmanns
edicto GmbH
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Unternehmen:
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