Biofrontera: Gutachten widerlegt Balaton-Vorwürfe
Biofrontera hat am Donnerstag das Ergebnis eines Gutachtens zur Kapitalerhöhung im Februar dieses Jahres vorgelegt. Um die Aktienemission hatte es Streit gegeben. „Einzelne Aktionäre, namentlich die Deutsche Balaton AG sowie mit dieser verbundene Unternehmen, werfen der Biofrontera AG seitdem vor, die Biofrontera AG bzw. ihre Organe hätten im Rahmen der Kapitalerhöhung pflichtwidrig gehandelt”, heißt es von Seiten des Unternehmens.
Das Gutachten bestätigt Biofrontera, die die Vorwürfe aus dem Aktionärskreis bereits zurückgewiesen hatten. Erstellt wurde das Gutachten vom Aktienrechtler Gerd Krieger, den man in Abstimmung mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. ausgewählt hatte. Krieger kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass der Bezugspreis von 4,00 Euro je Biofrontera Aktie rechtmäßig festgelegt wurde. „Der Vorstand der Biofrontera AG war nicht verpflichtet, das Angebot der Deutsche Balaton AG auf Erwerb der rump shares zu einem Preis von 4,40 Euro je neuer Aktie anzunehmen”, heißt es weiter von Seiten der Gesellschaft. Auch dass eine Kauforder von Deutsche Balaton in den USA zum Erwerb von Biofrontera-ADS im Zuge des Nasdaq-Börsengangs nicht berücksichtigt wurde, sei rechtens und „der Biofrontera AG nicht zuzurechnen, da die US-Banken insoweit selbständig handelten”.
Das komplette Gutachten: hier klicken.