K+S: Erfolg vor Gericht
Laut einem Beschluss des Jenaer Oberlandesgerichts waren Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei K+S im Jahr 2015 rechtswidrig. Diese hatte die Staatsanwaltschaft Meiningen sowohl in Geschäftsräumen des Unternehmens als auch in Privaträumen von Führungskräfte des Unternehmens durchführen lassen. Grund hierfür waren Ermittlungen wegen möglicher Umweltschutzverstöße im Zusammenhang mit der Versenkung von Salzabwässern in der Gerstunger Mulde.
„Mit dieser Entscheidung sind das Unternehmen und die beschuldigten Personen, darunter der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Ralf Bethke und der ehemalige Vorstandsvorsitzende Norbert Steiner, in vollem Umfang rehabilitiert worden”, kommentiert K+S den vorliegenden Beschluss des Gerichts.