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DJ ptx-direkt.de / Loveparade 2010 - Haftung für die Katastrophe
27.07.2010 -
DJ ptx-direkt.de / Loveparade 2010 - Haftung für die Katastrophe
Loveparade 2010 - Haftung für die Katastrophe
Flensburg - Handewitt, 27. Juli 2010 - SkanLaw
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Nachdem mittlerweile bekannt
geworden ist, dass die so tragisch endende Loveparade des
Jahres 2010 in Duisburg bei der französischen
AXA-Versicherung in Höhe von 7,5 Millionen EUR gegen
Personen- und Sachschäden versichert worden ist, stellt sich
nunmehr die Frage, wer eigentlich die strafrechtliche
Verantwortung zu tragen hat.
Die Verantwortung wird in Nachrichten und Zeitungen hin und
her geschoben. Klar ist lediglich: Die Staatsanwaltschaft
ermittelt derweilen wegen Tötung gegen Unbekannt.
Unabhängig von den konkreten Personalien und der
Verantwortung im Einzelfall, lässt sich zur strafrechtlichen
Verantwortlichkeit allerdings schon das Folgende ausführen:
In Betracht kommen hier grundsätzlich zwei Verantwortliche,
die Stadt Duisburg in der Person des Oberbürgermeisters und
der übrigen für die Stadt handelnden Personen sowie der
Veranstalter.
Als Straftatbestände steht neben fahrlässiger
Körperverletzung auch die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB
im Raum, denn mittlerweile sind 20 Personen ihren
Verletzungen erlegen.
Ein Problem für die Staatsanwaltschaft wird es zunächst
sein, zu ermitteln und herauszuarbeiten, ob es sich bei der
wohl offensichtlich fehlerhaften Planung und Durchführung
der Veranstaltung um ein strafbares Handeln oder aber
Unterlassen handelt.
Streitpunkt wird weiterhin die Kausalität, also der
Zusammenhang der fehlerhaften Planung mit der Verletzung und
dem Tod der Beteiligten sein. Hier ist die Frage zu
beantworten, ob sich die spezifischen Gefahren verwirklicht
haben, die die Stadt und der Veranstalter mit der
mangelhaften Planung gesetzt haben.
Was nicht von der Hand zu weisen sein wird, ist das
Vorliegen einer objektiven Sorgfaltspflichtverletzung. Legt
man die diversen Beschreibungen aus der Presse zugrunde, so
ist es wohl offensichtlich, dass bei der Planung jegliche
Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, obgleich der
tatsächliche Geschehensverlauf vorhersehbar war.
Bei der zur Verurteilung notwendigen Feststellung von
Rechtswidrigkeit und Schuld werden sich wohl keine
Schwierigkeiten ergeben.
Laut Alexander Busch und Sebastian Baur, Rechtsanwälte von
der SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird die
vollständige Ermittlung des Sachverhalts bis zur Eröffnung
einer zu erwartenden Hauptverhandlung sicherlich noch eine
lange Zeit in Anspruch nehmen.
Es bleibt zu hoffen, dass die handelnden Personen letztlich
zur Verantwortung gezogen werden, damit sich nicht
bewahrheitet, was ein Unbekannter auf ein Stück Pappe vor
dem Unglückstunnel geschrieben hat: "Und keiner hat Schuld -
jeder Vollidiot hätte es besser gewusst."
SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 27.07.2010
Alexander Busch/Sebastian Baur
Kontakt
SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Kirchenweg 85
D-24983 Flensburg-Handewitt
Fon: +49 (0)4608 90 29 72 00
Fax: +49 (0)4608 90 29 72 99
Mail: sebastian.baur@skanlaw.com
Homepage: www.skanlaw.com
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July 27, 2010 07:05 ET (11:05 GMT)
( dowjones )
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