S.A.G. Solarstrom: Veränderung bei den Insolvenzplänen
Das Insolvenzverfahren von S.A.G. Solarstrom wird nicht in Eigenverwaltung zu Ende gebracht werden. Es ist geplant, dieses in ein Regelinsolvenzverfahren zu überführen. Dies soll wahrscheinlich am 1. März geschehen, dann wird mit der Verfahrenseröffnung gerechnet.
Investoren und Gläubiger haben demnach nur wenig Erfahrung mit Insolvenzen in Eigenverwaltung, ihnen ist das Regelverfahren geläufiger. Daher sieht S.A.G. größere Chancen, wenn die Restrukturierung und Sanierung in einer Art ablaufen, die bekannter ist. Das soll das Verfahren beschleunigen. Man will das Unternehmen unverändert mit allen Geschäftsbereichen sanieren.