Rhön-Klinikum: Kartellamt grätscht Asklepios dazwischen
Die Kartellbehörden haben Asklepios die Aufstockung des Anteils an Rhön-Klinikum auf 10,1 Prozent untersagt. Asklepios hat Voraussetzungen für eine Genehmigung des Zukaufs nicht erfüllt, heißt es von Seiten der Behörde am Dienstag. Die Gesellschaft hätte unter anderem die Harzklinik sowie das Medizinische Versorgungszentrum an einen unabhängigen Krankenhausträger verkaufen müssen.
Den Beschluss des Kartellamtes hatte Rhön-Klinikum vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten. Man beabsichtige nun, „die mit der Beschwerde verfolgte Klärung der Rechtslage im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde weiter zu verfolgen“.