12.07.2012 (www.4investors.de) - Das zuständige Amtsgericht in Ulm hat dem Antrag von Centrotherm Photovoltaics auf ein sogenanntes Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung stattgegeben. Der Weg sei damit frei, um den eingeschlagenen Sanierungskurs fortzusetzen, meldet das Unternehmen. Zudem könne die Eigenverwaltung sogenannte Masseverbindlichkeiten begründen, meldet der Solarenergiekonzern. „Damit sind die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass Lieferanten und Kunden ihre Geschäftsbeziehungen zur Centrotherm Gruppe fortsetzen können“, so das Unternehmen.
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( Autor: mic )