Amitelo: Rückabwicklung des Aktien-Resplitts
Bei Amitelo bahnt sich eine neue Entwicklung an. Eurex Clearing hat mitgeteilt, dass Clearstream aufgrund der Unwirksamkeit des jüngsten Reverse Splits der Amitelo-Aktie eine Korrektur der Buchungen durchführen wird. Zwar lasse diese Maßnahme nach Mitteilung von Eurex Clearing „die Wirksamkeit der ab dem 18. August 2008 unter Einschaltung der Eurex Clearing AG getätigten schuldrechtlichen Börsengeschäfte unberührt“, allerdings könnten alle Geschäfte, die ab dem 18. August – dem ersten Handelsdatum nach dem Amitelo-Reversesplitt – „aufgrund von Unmöglichkeit nicht erfüllt werden. Eine Erfüllungspflicht entfalle daher.
Die Aussagen lassen darauf schließen, dass sämtliche Trades in der Aktie nach dem Splitt rückabgewickelt werden könnten. Hintergrund ist, dass Amitelo besagten Aktien-Resplitt ohne Ermächtigung der Aktionäre durchgeführt hat, dieser daher rechtlich unwirksam sein dürfte – womit Aktien gehandelt wurden, die de facto nicht lieferbar waren.
Die Aktie von Amitelo bleibt weiterhin ausgesetzt. Beobachter erwarten aufgrund der Vorgänge mittlerweile eine mögliche Prozesslawine.
Mehr Informationen hierzu im Tagesverlauf.
Bestellen Sie den kostenlosen Newsletter von 4investors!