Stada: Abfindungsangebot läuft
Das für Stada zuständige Amtsgericht hat den Gewinnabsführungsvertrag des Unternehmens mit dem Hauptaktionär Nidda Healthcare ins Handelsregister eingetragen. Dies meldet Stada am Dienstag. Mit der Eintragung sei der Vertrag wirksam geworden, so das Unternehmen. Aktionäre hätten damit „nunmehr die Möglichkeit, ihre Aktien der Nidda Healthcare gegen Erhalt einer Abfindung in Höhe von 74,40 Euro je Aktie über ihre depotführende Bank anzudienen”, so Stada.
Anteilseigner, die das Angebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre und sollen pro Jahr eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3,82 Euro statt der Dividende erhalten.