United Power Technology: Harter Tobak
Die Überschrift der heutigen Nachricht von United Power Technology kommt mit „Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung” einigermaßen harmlos daher. Tatsächlich ist es aber harter Tobak, den das deutsch-chinesische Unternehmen veröffentlichen muss. Bei einer Prüfung hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung Fehler in der Bilanz des Konzerns für das Jahr 2015 und Verstöße gegen Richtlinien aus IAS und HGB festgestellt. So sei die Position „Sonstige langfristige Vermögenswerte” um 28,8 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen, heißt es. Das klingt auch noch harmloser, als es tatsächlich ist.
Erst der Hintergrund der Verstöße, die die Bilazprüfer festgestellt haben, hat es dann in sich: „Die Zahlungen, die als Pachtvorauszahlungen bezeichnet werden, wurden nicht - wie angegeben - an einen Leasinggeber bezüglich eines bestehenden Leasingverhältnisses geleistet, sondern die Zahlungen im Jahr 2015 gingen an einen fremden Dritten für die Räumung eines Grundstücks, für das die Gesellschaft tatsächlich kein vertragliches Nutzungsrecht hat”, heißt es in der Meldung des Unternehmens weiter. Die weiteren 6 Millionen Euro betreffen eine „nicht näher spezifizierte Vergütung”, die bereits im Jahr 2013 geleistet worden sei.
Die Meldung passt in die Kette von Skandalen und Pleiten rund um die zahlreichen China-Aktienemissionen an der Frankfurter Börse. Für den Aktienkurs von United Power Technology hat die Nachricht keine Auswirkungen mehr: Längst ist der Wert des Papiers tief ins Pennystockniveau gefallen, heute fand bisher kein Handel statt.