Alno - Insolvenz: Eigenverwaltung für pino Küchen
Die Alno-SParte pino Küchen GmbH kann das Insolvenzverfahren vorläufig in Eigenverwaltung angehen. Eine entsprechende Entscheidung hat das zuständige Amtsgericht Hechingen getroffen. Zuvor waren Verhandlungen des Unternehmens mit den Gläubigern von pino Küchen gescheitert. Man wolle nun den Geschäftsbetrieb unverändert fortführen, meldet Alno zur Tochtergesellschaft. „Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Prof. Dr. Martin Hörmann aus der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte bestellt”, so das Unternehmen weiter.
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