Rene Lezard: Stundung soll verlängert werden
Bis Ende März muss Rene Lezard keine Zinsen aus der bis 2017 laufenden Anleihe zahlen. Das hatte eine Gläubigerversammlung im November 2016 beschlossen. Das Modeunternehmen möchte diesen Zeitraum bis Ende Mai verlängern. Darüber müssen die Gläubiger der Anleihe entscheiden. In einer Abstimmung ohne Versammlung haben die Investoren dazu vom 24. Januar bis zum 27. Januar Gelegenheit. Sollte nicht das notwendige Quorum erreicht werden, muss eine weitere Versammlung einberufen werden.
Neben der Zinsstundung soll es auch den Verzicht von bestimmten Kündigungsrechten bis Ende Mai geben. Zudem ist der gemeinsame Vertreter bisher nur bis zum 30. Juni gewählt. Dabei handelt es sich um Schirp Neusel + Partner Rechtsanwälte. Den Investoren wird vorgeschlagen, die Bestellung über den 30. Juni hinaus zu genehmigen.