A.S. Creation: Behörde legt Berufung ein
Die französische Kartellbehörde ist nicht mit der verminderten Strafe für A.S. Creation einverstanden. Ein Berufsgericht hatte Bußgelder für eine Tochter von A.S. Creation deutlich reduziert. Gegen diese Entscheidung legt die Kartellbehörde Berufung ein. Das Ursprung des Gerichts ist somit nicht rechtskräftig. Es geht um 2,9 Millionen Euro Ertrag.
Eine Entscheidung wird im laufenden Jahr vermutlich nicht mehr getroffen werden.