conwert Immobilien: Hätte ADLER ein Übernahmeangebot machen müssen?
Bei conwert Immobilien Invest hat sich die österreichische Übernahmekommission eingeschaltet. Diese hat ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, bei dem überprüft werden soll, ob ADLER Real Estate für die Immobiliengesellschaft ein Pflicht-Übernahmeangebot hätte vorlegen müssen. „Gegenstand der Untersuchung des Nachprüfungsverfahrens ist, ob ADLER Real Estate AG, Herr Cevdet Caner und Petrus Advisers LLP sowie allfällige weitere Personen als gemeinsam vorgehende Rechtsträger iSd § 1 Z 6 ÜbG zu qualifizieren sind und somit die Angebotspflicht gemäß § 22 ÜbG ff verletzt wurde“, teilt conwert am Dienstag mit.
ADLER Real Estate ist der wichtigste Einzelaktionär von conwert. Zwischen den beiden Unternehmen tobt eine Auseinandersetzung um die Besetzung des Verwaltungsrats und die Strategie.