DGAP-News: WÖHRL-ANLEIHE: Gloeckner stellt Verhandlungsziele vor
DGAP-News: Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter / Schlagwort(e): Anleihe/Unternehmensrestrukturierung
WÖHRL-ANLEIHE: Gloeckner stellt Verhandlungsziele vor
17.11.2016 / 07:36
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ACHTUNG FRISTSACHE! ZWEITE GLÄUBIGERVERSAMMLUNG: Anmeldung der teilnehmenden Schuldverschreibungsgläubiger bis zum 25.11.2016 (24:00 Uhr) erforderlich. Nachweise der Teilnahme- und Stimmrechtsberechtigung sollten rechtzeitig vor dem Versammlungstermin angefordert werden. Eine Stimmrechtsvertretung zu Ihrer Entlastung ist möglich.
Am 28.11.2016 werden die Gläubiger der Schuldverschreibungsanleihe der Rudolf Wöhrl AG-13/18, WKN: A1R0YA, ISIN: DE000A1R0YA4, aufgefordert, einen Gemeinsamen Vertreter zu wählen.Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner kandidiert für das Amt des Gemeinsamen Vertreters der 6,5% Schuldverschreibungsanleihe der Rudolf Wöhrl AG.Warum ist ein Gemeinsamer Vertreter so wichtig?
Die Rudolf Wöhrl AG wird aller Wahrscheinlichkeit nach - gegebenenfalls in einem geordneten, gerichtlich moderierten Verfahren - Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen durchführen müssen. Eine erfolgreiche Sanierung erfordert erfahrungsgemäß das Zusammenwirken des betroffenen Unternehmens und der Gläubiger.
Im Gegensatz zu Banken oder Warenkreditversicherern haben Gläubiger aus dem Anleihesegment jedoch keine einzelne starke Stimme: Sie sind "lediglich" eine Stimme von vielen. Ein Gemeinsamer Vertreter vertritt die Stimmgewalt (und einhergehenden das Forderungsvolumen) der gesamten Anleihe und kann auf diesem Weg die Interessen der Anleihegläubiger forciert in die Sanierungs- und Investorenverhandlungen einbringen.Was möchte Gloeckner erreichen?
Die Anleihegläubiger können und sollen über den Gemeinsamen Vertreter aktiv den Sanierungs-
und Restrukturierungsprozess mitgestalten.
Diese Ziele verfolgt Gloeckner:
Vermeidung von Verschleuderung und Zerschlagung, Erhalt der Emittentin durch Insolvenzplan
Bewahrung des Firmen- und Markenwertes "Wöhrl" im Investorenprozess
Angemessene Beteiligung der Anleihegläubiger an den so erhaltenen Werten und Sanierungschancen
Die Begleitung der Sanierung, insbesondere in einem Investorenprozess, muss gegen angemessene Beteiligung am Sanierungspotential erfolgen - will heißen: wenn "Alles gut geht", dann müssen die Anleihegläubiger an dem "Mehr" auch teilhaben und nicht Ausfallrisiken realisieren, ohne an der Sanierungschance zu partizipieren.Wie kann ich für Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter stimmen?
Hierfür ist eine rechtzeitige Anmeldung zu dem Versammlungstermin bis zum 25. November 2016 (24:00 Uhr) erforderlich. Weiter müssen die Gläubiger ihr Teilnahme- und Stimmrecht durch Vorlage einer aktuellen Depotbescheinigung nebst Sperrvermerk des gehaltenen Anleihebestandes zum Zeitpunkt der Stimmabgabe nachweisen können. Es empfiehlt sich, diese Unterlagen frühzeitig bei der depotführenden Bank anzufordern.
Da es den betroffenen Gläubigern aus zeitlichen Gründen oft nicht möglich ist, an dem Versammlungstermin selbst teilzunehmen oder die hierzu ergehenden Veröffentlichungen im Auge zu behalten, können Gläubiger Gloeckner zur Ausübung ihrer Stimmrechte kostenfrei bevollmächtigen.Ein Formular zur Stimmrechtsbevollmächtigung ist unter www.bondcounsel.de in der Rubrik "Downloads" für Sie zur Verwendung hinterlegt.Zu Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter:
Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist für Schuldverschreibungskapital von mehr als EUR 450.000.000,00 für über 20.000 Anleger zum Gemeinsamen Vertreter bestellt.
Mit über 20 Jahren Best-Practice-Erfahrung in Sanierung und Restrukturierung setzt Gloeckner im Rahmen der unabhängigen Kollektivvertretung die Rechte und Ansprüche der Schuldverschreibungsgläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz durch und nimmt deren Interessen aktiv wahr.
Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
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