DGAP-News: Rudolf Wöhrl AG: ACHTUNG FRISTSACHE; zweite Anleihegläubigerversammlung
DGAP-News: Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter / Schlagwort(e): Anleihe/Unternehmensrestrukturierung
Rudolf Wöhrl AG: ACHTUNG FRISTSACHE; zweite Anleihegläubigerversammlung
10.11.2016 / 17:21
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
ACHTUNG FRISTSACHE: Anmeldung der teilnehmenden Schuldverschreibungsgläubiger ist bis zum 25.11.2016 (24:00 Uhr) erforderlich. Nachweise der Teilnahme- und Stimmrechtsberechtigung sollten rechtzeitig vor dem Versammlungstermin angefordert werden. Eine Stimmrechtsvertretung zu Ihrer Entlastung ist möglich.
Herr Dr. Jochen N. Schlotter als Abstimmungsleiter der beschlussunfähigen ersten Abstimmung ohne Versammlung hat mit Veröffentlichung vom 10.11.2016 zu einer
sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung
der Schuldverschreibungsanleihe 13/18,
WKN: A1R0YA, ISIN: DE000A1R0YA4am 28.11.2016
als Präsenzversammlung in Nürnberg
eingeladen. Maßgeblicher Tagesordnungspunkt dieses Versammlungstermins ist die Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters nach dem SchVG.
Hierbei ist zu beachten: Beschlüsse die dort gefasst werden, haben für alle Gläubiger der Anleiheserie Verbindlichkeit. Eine Ausübung der persönlichen Stimmrechte ist daher zur eigenen Interessenswahrung angeraten.
Betroffene Gläubiger der Rudolf Wöhrl AG sollten deshalb zeitnah tätig werden, um die Wahrung ihrer Stimmrechte sicherzustellen.
Hierfür ist eine rechtzeitige Anmeldung zu dem Versammlungstermin bis zum 25. November 2016 (24:00 Uhr) erforderlich. Weiter müssen die Gläubiger ihr Teilnahme- und Stimmrecht durch Vorlage einer aktuellen Depotbescheinigung nebst Sperrvermerk des gehaltenen Anleihebestandes zum Zeitpunkt der Stimmabgabe nachweisen können. Es empfiehlt sich, diese Unterlagen frühzeitig bei der depotführenden Bank anzufordern.
Da es den betroffenen Gläubigern aus zeitlichen Gründen oft nicht möglich ist, an dem Versammlungstermin selbst teilzunehmen oder die hierzu ergehenden Veröffentlichungen im Auge zu behalten, können Gläubiger Herrn Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner zur Ausübung ihrer Stimmrechte kostenfrei bevollmächtigen.Ein Formular zur Stimmrechtsbevollmächtigung ist unter www.bondcounsel.de in der Rubrik "Downloads" für Sie zur Verwendung hinterlegt.
Zum Hintergrund:
Die Emittentin hatte zunächst zu einer Abstimmung ohne Versammlung (sog. "erste virtuelle Versammlung") Anfang November eingeladen. Diese war jedoch nicht beschlussfähig, da das hierfür erforderliche Teilnahmequorum nicht erreicht werden konnte.
Nun wird den Anleihegläubigern im Rahmen einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung die Möglichkeit eröffnet, über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters abzustimmen. Diese Versammlung ist in jedem Falle beschlussfähig.
Durch die Einsetzung eines Gemeinsamen Vertreters soll bereits frühzeitig im Verfahren die Handlungsfähigkeit der Anleihegläubiger hergestellt werden, um so einen kompetenten Ansprechpartner für sämtliche Verfahrensbeteiligte zu schaffen und die Sanierung der Rudolf Wöhrl AG zu beschleunigen.Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner kandidiert für das Amt des Gemeinsamen Vertreters der 6,5% Schuldverschreibungsanleihe 2013/2018, WKN: A1R0YA, ISIN: DE000A1R0YA4 der Rudolf Wöhrl AG.
Zu Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter:
Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist für Schuldverschreibungskapital von mehr als EUR 450.000.000,00 für über 20.000 Anleger zum Gemeinsamen Vertreter bestellt.
Mit über 20 Jahren Best-Practice-Erfahrung in Sanierung und Restrukturierung setzt Gloeckner im Rahmen der unabhängigen Kollektivvertretung die Rechte und Ansprüche der Schuldverschreibungsgläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz durch und nimmt deren Interessen aktiv wahr.
Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
www.bondcounsel.de
Laufertorgraben 2
90489 Nürnberg
Tel: +49 911 588885 - 0
Fax: +49 911 588885 - 10
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