DGAP-News: AHT Syngas Technology N.V.: ERRATUM
DGAP-News: AHT Syngas Technology N.V. / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
AHT Syngas Technology N.V.: ERRATUM
23.03.2016 / 12:24
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Begriffskorrektur zur DGAP-News vom 22.03.2016: In der gestrigen Meldung
zur Billigung des Prospekts einer geplanten Kapitalerhöhung wurde die AFM
als Börsenaufsicht bezeichnet; korrekt ist "Netherlands Authority for the
Financial Markets", was auch den unregulierten Markt beinhaltet. Die
deutsche Aufsicht wurde als "Bundesamt für Finanzdienstleistungen"
bezeichnet; korrekt ist "BaFin - Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht". Ende der Korrekturmeldung.
23.03.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
448241 23.03.2016