DGAP-News: RENÉ LEZARD Mode GmbH: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig
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RENÉ LEZARD Mode GmbH: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig
20.10.2016 / 14:51
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Schwarzach am Main, 20. Oktober 2016 - Die Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger der RENÉ Lezard Mode GmbH, die im Zeitraum vom 17. Oktober 2016, 0:00 Uhr (MESZ), bis 20. Oktober 2016, 8:00 Uhr (MESZ) erfolgte, wies nicht die erforderliche Teilnahme von mindestens 50% der ausstehenden Teilschuldverschreibungen auf und war daher nicht beschlussfähig. Es wird umgehend die Einberufung einer Zweiten Anleihegläubigerversammlung erfolgen.
Über RENÉ LEZARD:
Die 1978 gegründete RENÉ LEZARD-Gruppe produziert und vertreibt modische Textilien und Waren, insbesondere Bekleidung und Accessoires, unter der Bezeichnung RENÉ LEZARD. Die Waren sind als Premiumtextilien im hochpreisigen Segment angesiedelt.
Das eigene Sortiment von RENÉ LEZARD umfasst derzeit Damenoberbekleidung (ca. 60% des Umsatzes), Herrenbekleidung (circa 37% des Umsatzes) und Accessoires (ca. 3%). Kernzielgruppe sind Frauen und Männer, die einen hohen Anspruch an Qualität und Stil haben.
Der Vertrieb ruht grundsätzlich auf zwei Säulen, dem Wholesale-Geschäft (ca. 36% des Gesamtumsatzes) und dem Eigenvertrieb (ca. 64% des Gesamtumsatzes). Im Wholesale-Geschäft verkauft die RENÉ LEZARD-Gruppe ihre Produkte an eine Reihe von Einzelhändlern, hauptsächlich Damen- und Herrenausstatter im gehobenen Fachhandel. Im Eigenvertrieb wird die Ware in eigenen Stores, v.a. in deutschen Großstädten, sowie darüber hinaus in Factory-Outlet-Centern oder online über einen Internet-Shop verkauft.
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RENÉ LEZARD Mode GmbH
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Unternehmen:
RENÉ LEZARD Mode GmbH
Industriestraße 2
97359 Schwarzach
Deutschland
Internet:
www.rene-lezard.com
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DE000A1PGQR1
WKN:
A1PGQR
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