DGAP-Adhoc: OFFICEFIRST Immobilien AG: geplanter Börsengang verschoben
DGAP-Ad-hoc: OFFICEFIRST Immobilien AG / Schlagwort(e): Börsengang
OFFICEFIRST Immobilien AG: geplanter Börsengang verschoben
10.10.2016 / 23:06
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
OFFICEFIRST Immobilien AG
Bonn
Ad hoc Mitteilung gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR
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OFFICEFIRST Immobilien AG: geplanter Börsengang verschoben
Bonn, 10. Oktober 2016 - Die OFFICEFIRST Immobilien AG und ihre alleinige
Aktionärin, die IVG Immobilien AG, haben beschlossen, den geplanten
Börsengang der OFFICEFIRST Immobilien AG aufgrund negativer
Marktentwicklungen insbesondere im Bereich der Immobilienunternehmen seit
Beginn der Vermarktungsphase Anfang letzter Woche zu verschieben. Diese
Entscheidung erfolgt trotz der im Rahmen der Investorengespräche
erhaltenen, durchweg sehr positiven Resonanz zu Geschäftsmodell und
Immobilienbestand der OFFICEFIRST-Gruppe.
Die Erstnotierung der Aktien im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse war ursprünglich für den 14. Oktober 2016 geplant. Die
OFFICEFIRST Immobilien AG und die IVG Immobilien AG werden das Marktumfeld
bezüglich eines möglichen Börsengangs weiter beobachten.
Bonn, den 10. Oktober 2016
OFFICEFIRST Immobilien AG
Mitteilende Person:
Herr Libor Vincent
Head of Communications & Investor Relations
T: +49 69 60 60 50 13 62
F: +49 69 60 60 50 23 62
M: +49 162 44 94 90 6
E: libor.vincent@officefirst.com
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Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die
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Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
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(der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die
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USA nur gemäß Rule 144A unter dem Securities Act ausschließlich an
"Qualified Institutional Buyers" wie in Rule 144A definiert verkauft.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Das Angebot
erfolgt ausschließlich durch und auf der Basis des veröffentlichten
Wertpapierprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine
Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der
Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts
(einschließlich etwaiger Nachträge dazu) erfolgen. Der Wertpapierprospekt
(einschließlich etwaiger Nachträge dazu) ist bei der OFFICEFIRST Immobilien
AG, Mozartstr. 4-10, 53115 Bonn, Deutschland, oder auf der OFFICEFIRST
Immobilien AG Webseite kostenfrei erhältlich.
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Unternehmen:
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