DGAP-Adhoc: Strategische Unternehmensentscheidung
DGAP-Ad-hoc: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
Strategische Unternehmensentscheidung
29.09.2016 / 12:48
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Gesellschaft wurde gestern durch die Constantin Medien AG, Deutschland,
informiert, dass deren Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen haben, den
Constantin Medien-Konzern strategisch neu auszurichten. Constantin Medien
beabsichtigt eine Fokussierung auf die Segmente Sport sowie Sport- und
Event-Marketing. Ebenso wird die Veräusserung des Segments Film angestrebt,
auch gegen den Willen der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft.
Die Entscheidungskompetenz für einen Verkauf des Segments Film fällt in den
Kompetenzbereich des Verwaltungsrats der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat
hat in der Vergangenheit mit Ausnahme von D. Hahn eine solche strategische
Neuausrichtung der Highlight-Gruppe klar abgelehnt, da durch den Verkauf
des Segments Film erhebliche Klumpenrisiken für die Highlight-Gruppe
entstehen, welche den Fortbestand der Highlight-Gruppe gefährden könnten.
Die Zerschlagung der heutigen Highlight-Gruppe zugunsten der
Mehrheitsaktionärin Constantin Medien AG wird aufgrund der offensichtlichen
Interessenskonflikte, den unrealistischen Synergieerwartungen und den nicht
absehbaren negativen Auswirkungen auf die verbleibenden Geschäftsbereiche
weder als unternehmerisch sinnvoll noch als rechtlich zulässig angesehen.
Die von der Mehrheitsaktionärin anvisierte Veräusserung ganzer
Geschäftssegmente wie auch die im Nachgang dazu vorgesehene Verlagerung der
Management- und Entscheidungskompetenzen zur Mehrheitsgesellschafterin ist
nicht im Interesse der Gesellschaft und insbesondere der
Minderheitsaktionäre und wurde deshalb vom Verwaltungsrat mit Ausnahme von
D. Hahn abgelehnt.
Über welche Stimmrechte an der Gesellschaft die Constantin Medien AG zum
heutigen Zeitpunkt tatsächlich verfügt, ist derzeit Gegenstand eines
hängigen Gerichtsverfahrens.
Der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG ist gemäss den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen zur Gleichbehandlung der Aktionäre und zur
umsichtigen Führung der Gesellschaft wie auch ihrer Gruppengesellschaften
im Interesse aller Aktionäre verpflichtet. Der Verwaltungsrat wird sich aus
diesem Grund gegen unrechtmässige Kompetenzüberschreitungen wie auch gegen
eine Gefährdung der Ertragskraft der Gesellschaft sowie eine Aushöhlung der
Rechte der Minderheitsaktionäre mit geeigneten Massnahmen im Interesse der
Gesellschaft und deren Aktionäre zur Wehr setzen.
Für weitere Informationen:
HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
CH-4133 Pratteln
Tel. : +41-61-816 96 91
E-Mail : ir@hlcom.ch
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