WLAN-Experte vor EuGH-Urteil zur Störerhaftung: Chancen für Betreiber öffentlicher WLAN-Netze
DGAP-Media / 14.09.2016 / 14:29
Anbieter öffentlicher Netze müssen sich künftig weiter vielfältig absichern, wenn sie sich vor Abmahnungen, Datenverlust und Viren schützen wollen
Berlin, 14. September 2016. Am 15. September entscheidet der Europäische Gerichtshof über die Störerhaftung bei WLAN-Hotspots. Doch unabhängig vom Ausgang des Urteils: Öffentliche Netzwerke bergen für die Betreiber bei unprofessioneller Installation neben Chancen auch weiterhin erhebliche Risiken. "Wenn Hotspots laienhaft eingerichtet sind, können sie in Zukunft erheblichen Schaden beim Betreiber anrichten. Deswegen ist es wichtiger denn je, auf professionelle WLAN-Systeme zu setzen, die einzelne Geräte im Netz voneinander isolieren und gleichzeitig vor Viren und Hackerangriffen schützen", erklärt Maximilian Pohl, Geschäftsführer und Mitgründer bei MeinHotspot in Berlin.
MeinHotspot rät Betreibern und solchen, die es in den nächsten Monaten werden wollen, sich mit Virenschutz und Firewall gegen Risiken zu wappnen und dafür zu sorgen, dass die IP-Adresse des eigenen Betreiberanschlusses verschlüsselt wird. "So kann der Hotspot-Anbieter bei einer Rechtsverletzung durch Dritte grundsätzlich nicht ermittelt werden und minimiert die Gefahr von Unannehmlichkeiten - ganz gleich wie sich die Gesetzeslage entwickelt", sagt der Experte.
Wer sein laienhaft installiertes WLAN- für die Masse öffnet, geht ein akutes Wagnis ein: "Sobald sich verschiedene Geräte in demselben WLAN-Netzwerk befinden, kann theoretisch jeder Nutzer auf die Daten der anderen Geräte zugreifen. Hotspot-Nutzer, die ihre Geräte nicht selbst für die Nutzung in offenen Netzen abgesichert haben, sind ein leichtes Ziel für unberechtigte Zugriffe Dritter", warnt der MeinHotspot-Geschäftsführer.
Mit durchschnittlich 1,87 Hotspots pro 10.000 Einwohner belegt Deutschland derzeit im internationalen Ranking deutlich die hinteren Plätze - Südkorea liegt mit 37,3 Hotspots pro 10.000 Einwohner auf den vorderen Rängen. "Wir rechnen damit, dass sich die Anzahl der Hotspots in Deutschland durch das Urteil in Zukunft erhöht. Dadurch wird es umso wichtiger, dass diese WLAN-Netze professionell eingerichtet und wirklich sicher sind. Die Störerhaftung ist nur eins von vielen Themen", sagt Maximilian Pohl.
Über MeinHotspot
MeinHotspot ist ein WLAN-Hotspot-System, das individuell auf den Standort der Betreiber zugeschnitten wird und sich flexibel auf den Bedarf anpassen lässt. Mit integriertem Virenschutz und Firewall schützt MeinHotspot sowohl vor Spam, Viren, Trojanern und Hackerangriffen als auch vor unberechtigtem Zugriff auf sensible Daten. Durch einen VPN-Tunnel wird zusätzlich die IP-Adresse des Hotspot-Betreibers verschlüsselt, sodass dieser im Falle einer Rechtsverletzung im Internet durch Dritte nicht ermittelt werden kann.
Weitere Informationen im Internet unter: http://meinhotspot.com/
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