Elliott begrüßt Entscheidung der Kabel Deutschland Holding AG, Beschwerde gegen zweite Sonderprüfung zurückzunehmen
DGAP-Media / 06.09.2016 / 12:29
- Der Großaktionär Elliott, der 14,43 Prozent der Aktien der Kabel
Deutschland Holding AG ("KDG") hält, begrüßt die Entscheidung der Kabel
Deutschland Holding AG, ihre Beschwerde gegen eine zweite - am 9. Juni
2016 durch das Landgericht München I angeordnete - Sonderprüfung bei Kabel
Deutschland zurückzunehmen.
- Gegenstand der zweiten Sonderprüfung soll eine vertiefte Untersuchung des
Verhaltens des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der Übernahme durch
Vodafone, inklusive des Zeitraums nach dem 31. März 2013, sein. Eine
vorangegangene, im September 2014 abgeschlossene Sonderprüfung, hatte eine
Reihe von besorgniserregenden Tatsachen zutage gefördert, die aus Sicht von
Elliott weiterer Aufklärung bedürfen, die zudem einen größeren Zeitraum als
bisher abdeckt.
München, 6. September 2016 - Elliott Associates, L.P. und Elliott
International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften
("Elliott") bekannt gegeben, dass Elliott die aufgrund eines entsprechenden
Hinweises des Oberlandesgerichts München erfolgte Entscheidung der Kabel
Deutschland Holding AG begrüßt, ihre Beschwerde gegen eine zweite, durch
das Landgericht München I angeordnete, Sonderprüfung bei Kabel Deutschland
zurückzunehmen. Die Entscheidung des Landgericht München I ist damit
bindend und der vom Gericht per Entscheidung vom 9. Juni 2016 eingesetzte
Sonderprüfer Martin Schommer kann seine Arbeit aufnehmen beziehungsweise
fortsetzen.
Entsprechend der Gerichtsentscheidung wurde Martin Schommer, der bereits
die erste Sonderprüfung durchgeführt hat, mit einer weiteren Sonderprüfung
beauftragt, die den Umfang der Untersuchung zudem auch auf Handlungen für
den Zeitraum nach dem 31. März 2013 ausweitet. Der Sonderprüfer kann damit
die unabhängige Untersuchung der im ersten Prüfungsbericht aufgedeckten
möglichen Pflichtverletzungen des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der
Übernahme durch Vodafone fortsetzen und die bisherigen Ergebnisse der
ersten Prüfung, die auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013 begrenzt war,
weiter validieren.
Im Zusammenhang mit der Rücknahme der Beschwerde sagte ein Rechtsberater
von Elliott:
"Wir begrüßen die Entscheidung der Kabel Deutschland Holding AG, ihre
Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts München I
zurückzuziehen. Unnötige weitere Verzögerungen werden so vermieden und der
Sonderprüfer kann seiner Arbeit hoffentlich ohne weitere Behinderungen
durch das Unternehmen nachgehen."
Franck Tuil, Senior Portfolio Manager bei Elliott, sagte:
"Wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse der zweiten Sonderprüfung und
zuversichtlich, dass sie unsere Einschätzung bestätigt, dass Vodafone und
Kabel Deutschland den übrigen Kabel Deutschland Aktionären wesentliche
Informationen zur Bewertung der Aktie vorenthalten haben. Es bleibt damit
wahrscheinlich, dass die auf Vodafone zukommenden Mehrkosten in die
Milliarden gehen werden."
Der erste Bericht des Sonderprüfers war von Kabel Deutschland im Dezember
2014 veröffentlicht worden und hatte das Verhalten der KDG-Organe vor der
öffentlichen Übernahme durch Vodafone im Oktober 2013 untersucht.
In seiner Untersuchung, die sich ausschließlich auf den Zeitraum bis zum
31. März 2013 beschränkte, ist der Sonderprüfer unter anderem zu folgenden
Ergebnissen gekommen:
- Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken
erstellte Unternehmensbewertung lag zwischen EUR 109,50 und EUR 150,50, und
damit signifikant höher als der von Vodafone im Zuge der Übernahme gebotene
und von Vorstand und Aufsichtsrat der KDG zur Annahme empfohlene Preis.
- Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die
gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland
Holding AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des
Vodafone-Angebots nahegelegt haben, daher unplausibel.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG
am 20. März 2015 wurde der Antrag von Elliott für zwei erneute
Sonderprüfungen zum Verhalten der KDG-Organe im Umfeld der Übernahme durch
Vodafone und die Bestellung zweier Prüfer mit der Stimmenmehrheit von
Vodafone abgelehnt. Fast alle anwesenden Minderheits-Aktionäre hingegen
sprachen sich für die Sonderprüfungen aus. In der Folge hatte Elliott Klage
vor dem Landgericht München eingereicht, das am 9. Juni 2016 die
Notwendigkeit weiterer Untersuchungen bestätigt hat.
Über Elliott
Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verwalten
gemeinsam ein Fondsvolumen von mehr als 28 Milliarden US-Dollar. Im Jahr
1977 gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor
vom selben Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliott
gehören große Institutionen, vermögende Privatpersonen und Familien sowie
Mitarbeiter des Unternehmens.
Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK)
Limited beraten, einer von der Financial Conduct Authority (FCA)
zugelassenen Investmentgesellschaft.
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Schlagwort(e): Finanzen
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