DGAP-Adhoc: METRO AG: Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG entscheiden über Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufteilung der METRO GROUP
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METRO AG: Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG entscheiden über Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufteilung der METRO GROUP
05.09.2016 / 14:29
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR.
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Der Vorstand der METRO AG hat nach Abschluss seiner Prüfungen mit
Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die für eine Teilung der METRO
GROUP erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen umzusetzen. Das Großhandelsund
Lebensmittel-Geschäft und weitere, dazugehörige Aktivitäten sollen auf
eine eigenständige börsennotierte Gesellschaft übertragen werden, während
in der heutigen METRO AG im Wesentlichen die Consumer-Electronics-Sparte
verbleibt. Durch die strategische und organisatorische Fokussierung der
beiden unabhängigen Handelsunternehmen auf ihre jeweiligen Aktivitäten
sollen neue Wachstumsperspektiven eröffnet werden.
Die Teilung selbst soll im Wege der Spaltung nach dem Umwandlungsgesetz
erfolgen. Die Spaltung soll der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der
METRO AG zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Jeder der drei
Großaktionäre hat gegenüber der METRO AG signalisiert, den Prozess der
Spaltung unterstützend begleiten zu wollen. Das Konzept zur Umsetzung der
Teilung ist mit der Finanzverwaltung abgestimmt.
Der Vorstand hat ferner eine Festlegung bezüglich des von der METRO AG
abzuspaltenden Vermögens getroffen und damit über die Kapitalstrukturen der
beiden zukünftigen Unternehmen entschieden. Es wird weiterhin für beide
Unternehmen ein Rating im Bereich "Investment Grade" angestrebt. Eine
Erhöhung des Grundkapitals der METRO AG ist nicht beabsichtigt.
An dem neuen Großhandels- und Lebensmittel-Geschäft werden die heutigen
METRO-Aktionäre verhältniswahrend voraussichtlich mit rund 90% beteiligt
sein. Die restlichen 10% werden von der METRO AG gehalten werden. Der
Vollzug der Spaltung wird bis Mitte 2017 angestrebt. Bei Vollzug werden
sämtliche Aktien der neuen Großhandelsgesellschaft zum Börsenhandel
zugelassen werden.
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