DGAP-Adhoc: Greenwich Beteiligungen AG: Greenwich Beteiligungen AG schließt Kapitalherabsetzung ab
DGAP-Ad-hoc: Greenwich Beteiligungen AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Greenwich Beteiligungen AG: Greenwich Beteiligungen AG schließt Kapitalherabsetzung ab
27.07.2016 / 14:21
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Grundkapital sinkt durch Herabsetzung durch Einziehung von 6 Aktien auf
Euro 1.571.271,00 sowie durch Zusammenlegung im Verhältnis 13:5 von Euro
1.571.271,00 auf Euro 604.335,00
Umstellung der Aktien in den Depots und an der Frankfurter Wertpapierbörse
erfolgt am 9. August 2016
Die Greenwich Beteiligungen AG (ISIN DE000A1610L9 / WKN A1610L) gibt
bekannt, dass die von der Hauptversammlung am 15. Juli 2016 beschlossene
Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 13:5 planmäßig umgesetzt wird.
Durch die erfolgte Eintragung ins Handelsregister am 26. Juli 2016 sank die
Anzahl der ausgegebenen Stückaktien von 1.571.277 um insgesamt 966.942 auf
604.335. Um ein glattes Herabsetzungsverhältnis für die ordentliche
Kapitalherabsetzung zu erreichen, wurde das Grundkapital der Gesellschaft
im Vorfeld um Euro 6,00 von Euro 1.571.277,00 auf Euro 1.571.271,00
herabgesetzt.
Die Maßnahme hat keine Auswirkung auf den prozentualen Anteil der einzelnen
Aktionäre an der Greenwich Beteiligungen AG. Allerdings werden die
konvertierten Greenwich-Aktien ab dem 9. August 2016 unter der neuen
internationalen Wertpapierkennnummer ISIN: DE000A2BPL17, Börsenkürzel PEB
im Entry Standard der der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Durch die Maßnahmen wird das Grundkapital der Greenwich Beteiligungen AG um
insgesamt Euro 966.942,00 auf Euro 604.335,00 reduziert. Durch die Erträge
aus der Kapitalherabsetzung wird der Verlustvortrag aus den Vorjahren
reduziert. Dabei bleiben das Eigenkapital und die Bilanzsumme unverändert.
Für Aktionäre, deren Anzahl an Aktien per Stichtag 8. August 2016, abends,
nicht durch dreizehn teilbar ist, ist eine so genannte
"Teilrechteregulierung" vorgesehen. Die Aktionäre können individuell
entscheiden, ob sie bei der Teilrechteregulierung Greenwich-Teilrechte
hinzukaufen oder abgeben. Hierfür erhalten die Aktionäre nach dem 9. August
2016 von ihrer Depotbank ein entsprechend vorbereitetes Weisungsschreiben.
Sofern Aktionäre ihrer Depotbank keinen entsprechenden Auftrag zur Aufoder
Abrundung erteilen, werden die jeweiligen Aktienspitzen automatisch
veräußert und Erlöse den jeweiligen Aktionären gutgeschrieben.
27.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Greenwich Beteiligungen AG
Kaiserstraße 8
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon:
+49 (0)69-970989-0
Fax:
+49 (0)69-970989-20
E-Mail:
info@greenwich-ag.de
Internet:
www.greenwich-ag.de
ISIN:
DE000A1610L9
WKN:
A1610L
Börsen:
Open Market (Entry Standard) in Frankfurt
12.08.15 ISIN-Change;
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
486593 27.07.2016