Erfolg mit Allen & Overy vor BAG: Fraport erringt Schadensersatz gegen die Lotsengewerkschaft wegen Streik
DGAP-Media / 26.07.2016 / 18:12
Der knapp zweiwöchige Streik der Vorfeldlotsen am Frankfurter Flughafen im
Februar 2012 war rechtswidrig. Damit ist die Lotsengewerkschaft GdF
gegenüber Fraport verpflichtet, dieser die streikbedingten Schäden zu
ersetzen.
Mit diesem bahnbrechenden Urteil hob das Bundesarbeitsgericht (BAG) am
heutigen Nachmittag nach sehr ausführlicher Verhandlung die gegenteiligen
Entscheidungen der beiden Vorinstanzen auf. Das BAG stellte fest, dass die
Streikmaßnahmen wegen Verletzung der Friedenspflicht rechtswidrig waren.
Der Streik diente nämlich auch der Durchsetzung ungekündigter Bestimmungen
aus einem laufenden Tarifvertrag. Die daraus folgende Friedenspflicht
verwehrte es der GdF, Änderungen mit den Mitteln des Arbeitskampfes
durchzusetzen. Den Einwand der Gewerkschaft, sie hätte denselben Streik
auch ohne die rechtswidrigen Forderungen durchführen können (rechtmäßiges
Alternativverhalten), ließ das BAG nicht gelten. Da die GdF auch schuldhaft
handelte, ist sie Fraport gegenüber aus Delikt sowie wegen
Vertragsverletzung zum Ersatz aller streikbedingten Schäden verpflichtet.
Zur genauen Ermittlung der Schadenshöhe, die Fraport mit mehr als EUR 5
Mio. bezifferte, wurde die Sache an das Landesarbeitsgericht Frankfurt
zurückverwiesen.
Prozessvertreter Fraport: Allen & Overy LLP, Thomas Ubber, Partner
(Frankfurt), Dr. Bettina Scharff, Counsel (München) und Jutta Schneider,
Associate (Frankfurt)
Prozessvertreter GdF: Weissmantel & Vogelsang, Bremen, David Schäfer, Dirk
Vogelsang
Bundesarbeitsgericht, Erster Senat, Vorsitz: Präsidentin am BAG Ingrid
Schmidt
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Schlagwort(e): Unternehmen
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