DGAP-News: Mühlbauer Holding AG: Dividendenbekanntmachung
DGAP-News: Mühlbauer Holding AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Dividende
Mühlbauer Holding AG: Dividendenbekanntmachung
22.07.2016 / 08:00
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Mühlbauer Holding AGRoding
Dividendenbekanntmachung
ISIN DE0006627201
ISIN DE0006627227
Die 2. ordentliche Hauptversammlung der Mühlbauer Holding AG hat am 21. Juli 2016 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von Euro 44.180.663,94 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,50
je dividendenberechtigter Stückaktie Euro 21.847.251,00
Vortrag auf neue Rechnung Euro 22.333.412,94
Die Dividende wird ab dem 22. Juli 2016 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt.
Die Dividende in Höhe von insgesamt Euro 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie wird in Höhe eines Teilbetrages von Euro 1,31 aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet. Insoweit erfolgt kein Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Dieser Teilbetrag der Dividenden unterliegt bei inländischen Aktionären nicht der Besteuerung und es gibt insoweit keine Steuer-erstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit. Der Teil der Dividende, der aus dem steuerlichen Einlagekonto geleistet wird, mindert nach Auffassung der deutschen Finanz-verwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.
Für den Teil der Dividende, der nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto geleistet wird (Euro 0,19), erfolgt die Auszahlung grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchen-steuer auf die Kapitalertragsteuer. Bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben, entfällt der Abzug von Kapitalertrag-steuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Roding, im Juli 2016
Mühlbauer Holding AG
Der Vorstand
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