DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH: Windreich GmbH i.I.: Information an die Anleihegläubiger / Einberufung einer Gläubigerversammlung
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One Square Advisory Services GmbH: Windreich GmbH i.I.: Information an die Anleihegläubiger / Einberufung einer Gläubigerversammlung
04.07.2016 / 10:29
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Windreich GmbH i.I.: Information an die Anleihegläubiger
* Einberufung einer Gläubigerversammlung 22.07.2016
* Teilnahme für Anleihegläubiger möglich
München, 04. Juli 2016 - Auf Initiative der gemeinsamen Vertreter hat die
Insolvenzverwaltung, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für
Insolvenzverwaltung mbH, vertreten durch den Rechtsanwalt Holger Blümle,
eine Gläubigerversammlung bei Gericht beantragt. Diese wurde nun vom
Gericht für Freitag, den 22.07.2016 um 10:00 Uhr, Einlass ab 09:30 Uhr,
Saal 1 (Kaisersaal) im Amtsgericht Esslingen, Ritterstraße 8, 73728
Esslingen, einberufen.
Auf der Gläubigerversammlung werden der Insolvenzverwalter und die
gemeinsamen Vertreter den Gläubigern vorab umfassend Bericht erstatten und
für Fragen zur Verfügung stehen. Im Anschluss stehen dann folgende Punkte
zur Beschlussfassung an:
1. Entscheidung über die Verwertung der Beteiligung der Nordsee Offshore
MEG 1 GmbH an der Merkur Offshore GmbH bzw. der Verwertung des Projektes
MEG 1 / Merkur
2. Entscheidung über die Ausarbeitung eines Insolvenzplans:
Über die Ausarbeitung eines Insolvenzplanes durch den Insolvenzverwalter
soll abschließend der Gläubigerausschuss entscheiden
3. Entscheidung über einen Gesamtvergleich mit der "Highland"-
Unternehmensgruppe
4. Entscheidung über die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 lnsO):
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt; mit konkreter Zustimmung des
Gläubigerausschusses abschließend im Rahmen einer Delegation möglicher
Rechte der Gläubigerversammlung an den Gläubigerausschuss über folgende
zustimmungspflichtige Rechtshandlungen im Sinne des §§ 160 ff lnsO zu
entscheiden:
4.1 . die Veräußerung des Unternehmens, des Betriebes oder des Warenlagers
im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand; einer
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte vorzunehmen,
4.2 ein Darlehen aufzunehmen, dass die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde
4.3 einen Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder
aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur
Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites einen Vergleich oder
einen Schiedsvertrag zu schließen
Das Gericht hat in der Einladung klargestellt, dass die gemeinsamen
Vertreter alleine berechtigt und verpflichtet sind, die Rechte der
Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Die One Square
Advisory Services hat sich dafür eingesetzt, dass interessierte
Anleihegläubiger an der Gläubigerversammlung teilnehmen können. Entgegen
der Empfehlung der gemeinsamen Vertreter hat das Gericht jedoch den
Anleihegläubigern kein eigenes Rederecht eingeräumt.
Die One Square Advisory Services setzt sich dafür ein, dass die
Anleihegläubiger Rederecht und damit die Gelegenheit bekommen, Ihre Fragen
in der Versammlung selbst zu stellen. Sollte es nicht gelingen, dass
Gericht umzustimmen, bittet die One Square Advisory Services die
Anleihegläubiger, den gemeinsamen Vertretern Ihre Fragen vor der
Gläubigerversammlung schriftlich zukommen zu lassen, damit die Beantwortung
der Fragen gewährleistet wird.
Anleihegläubiger, die an einer Teilnahme interessiert sind, müssen sich am
Tag der Gläubigerversammlung mit einer aktuellen Depotbescheinigung, einem
Sperrvermerk sowie einem gültigen Legitimationspapier vor Ort registrieren.
Kontakt:
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
windreich@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
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