DGAP-Adhoc: Social Commerce Group SE: Ordentliche Hauptversammlung der Social Commerce Group SE soll über Kapitalerhöhung beschließen
DGAP-Ad-hoc: Social Commerce Group SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalerhöhung
Social Commerce Group SE: Ordentliche Hauptversammlung der Social Commerce Group SE soll über Kapitalerhöhung beschließen
17.06.2016 / 10:03
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Social Commerce Group SE: Ordentliche Hauptversammlung der Social Commerce
Group SE soll über Kapitalerhöhung beschließen
Berlin, 17. Juni 2016 - Der Verwaltungsrat der Social Commerce Group SE,
Berlin, hat in seiner heutigen telefonischen Sitzung seine
Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2016
verabschiedet. Der Hauptversammlung werden unter anderem eine ordentliche
Kapitalerhöhung, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2016/I sowie die
Ermächtigung zur Emission von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen
(inklusive der Schaffung eines Bedingten Kapitals 2016/I) vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag der ordentlichen Kapitalerhöhung sieht die Erhöhung
des Grundkapitals von derzeit EUR 1.811.999,00 um bis zu EUR 700.001,00 auf
bis zu EUR 2.512.000,00 durch die Ausgabe von bis zu 700.001 neuen auf den
Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie vor. Das angestrebte
Gesamtemissionsvolumen liegt bei bis zu rund EUR 5 Mio. Die aus der
Kapitalerhöhung eingeworbenen Mittel sollen zur Finanzierung des weiteren
Wachstums der Gesellschaft verwendet werden.
Durch die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2016/I soll der
Verwaltungsrat zudem ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft
bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses
genehmigten Kapitals in das Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf
den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis
zu insgesamt EUR 905.999,00 zu erhöhen.
Zusätzlich soll der Verwaltungsrat ermächtigt werden, bis zum 27. Juli 2021
einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00
mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren zu begeben und den Inhabern von
Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern
von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten auf bis zu
905.999 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach näherer
Maßgabe der Bedingungen der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen zu
gewähren. Zur Absicherung der Ansprüche bzw. Pflichten der Inhaber dieser
Schuldverschreibungen soll ein neues Bedingtes Kapital 2016/I geschaffen
werden.
Die ordentliche Hauptversammlung der Social Commerce Group wird am 28. Juli
2016 in Berlin stattfinden.
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