Elliott begrüßt Entscheidung des Landgerichts München I, weitere Sonderprüfung bei Kabel Deutschland Holding AG anzuordnen
DGAP-Media / 10.06.2016 / 13:50
- Der Großaktionär Elliott, der 14,43 Prozent der Aktien der Kabel
Deutschland Holding AG ("KDG") hält, begrüßt die Entscheidung des
Landgerichts München I, eine zweite Sonderprüfung bei Kabel Deutschland
anzuordnen sowie Martin Schommer als Sonderprüfer zu bestellen.
- Gegenstand der zweiten Sonderprüfung soll eine vertiefte Untersuchung des
Verhaltens des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der Übernahme durch
Vodafone, inklusive des Zeitraums nach dem
31. März 2013, sein. Eine vorangegangene, im September 2014 abgeschlossene
Sonderprüfung, hatte eine Reihe von besorgniserregenden Ergebnissen zutage
gefördert, die aus Sicht von Elliott weiterer Aufklärung bedürfen, die
zudem einen größeren Zeitraum als bisher abdeckt.
München, 10. Juni 2016 - Elliott Associates, L.P. und Elliott
International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften
("Elliott") bekannt gegeben, dass Elliott die Entscheidung des
Landgerichts München I begrüßt, eine weitere Sonderprüfung bei der Kabel
Deutschland Holding AG ("KDG") anzuordnen und Martin Schommer von der
Constantin GmbH zum Sonderprüfer zu bestellen.
Entsprechend der Gerichtsentscheidung vom 9. Juni 2016 wird Martin
Schommer, der bereits die erste Sonderprüfung durchgeführt hat, mit einer
weiteren Sonderprüfung beauftragt, die den Umfang der Untersuchung zudem
auch auf Handlungen für den Zeitraum nach dem 31. März 2013 ausweitet. Der
Sonderprüfer kann damit die unabhängige Untersuchung der im ersten
Prüfungsbericht aufgedeckten möglichen Pflichtverletzungen des
KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der Übernahme durch Vodafone fortsetzen
und die bisherigen Ergebnisse der ersten Prüfung, die auf den Zeitraum bis
zum 31. März 2013 begrenzt war, weiter validieren. Die Gerichtsentscheidung
ermächtigt den Sonderprüfer, seine Arbeit mit sofortiger Wirkung
aufzunehmen.
Im Zusammenhang mit der Gerichtsentscheidung sagte ein Rechtsberater von
Elliott:
"Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts München sehr. Kabel
Deutschland, das aufgrund eines Beherrschungsvertrags von Vodafone
kontrolliert wird, hat über Jahre versucht, die Aufklärung und die
Offenlegung der tatsächlichen Ereignisse im Rahmen der Übernahme durch
Vodafone zu verhindern."
Franck Tuil, Senior Portfolio Manager bei Elliott, sagte:
"Es ist wahrscheinlich, dass die auf Vodafone zukommenden Mehrkosten in die
Milliarden gehen werden. Legt man den Mittelwert der KDG-eigenen internen
Bewertung zugrunde, dann liegen die Kosten pro Aktie für Vodafone unter
Berücksichtigung der Zinsen bei 188 Euro, was einem Anstieg von 1,4
Milliarden Euro gegenüber den bisher vom Markt angenommenen Kosten
entspricht."
Der erste Bericht des Sonderprüfers war von Kabel Deutschland im Dezember
2014 veröffentlicht worden und hatte das Verhalten der KDG-Organe vor der
öffentlichen Übernahme durch Vodafone im Oktober 2013 untersucht.
In seiner Untersuchung, die sich ausschließlich auf den Zeitraum bis zum
31. März 2013 beschränkte, ist der Sonderprüfer unter anderem zu folgenden
Ergebnissen gekommen:
- Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken
erstellte Unternehmensbewertung lag zwischen EUR 109,50 und EUR 150,50 und
damit signifikant höher als der von Vodafone im Zuge der Übernahme gebotene
und von Vorstand und Aufsichtsrat der KDG zur Annahme empfohlene Preis.
- Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die
gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland
Holding AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des
Vodafone-Angebots nahegelegt haben, daher unplausibel.
In seinem ursprünglichen Gesuch hatte Elliott zudem die Einsetzung eines
zweiten Sonderprüfers gefordert, der unabhängig die vom ersten Sonderprüfer
beklagten Behinderungen während der Sonderprüfung untersuchen sollte. Das
Gericht hat in seinem Beschluss erklärt, dass es die Einsetzung eines
weiteren Sonderprüfers nicht für erforderlich hält, da nach der Auffassung
des Gerichts der ursprüngliche Sonderprüfer bereits ausgeführt habe, wo und
in welcher Weise er bei der Ausübung seiner Tätigkeit behindert worden sei.
Dies müsse nicht in einer separaten Sonderprüfung untersucht werden. Das
Gericht hat überdies seine Überzeugung geäußert, dass falls Aktionäre
Schadensersatzansprüche durchsetzen möchten, keine weiteren Informationen
erforderlich wären, da die zugrundeliegenden vorgeworfenen
Pflichtverletzungen bereits bekannt seien.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG
am 20. März 2015 wurde der Antrag von Elliott für zwei erneute
Sonderprüfungen zum Verhalten der KDG-Organe im Umfeld der Übernahme durch
Vodafone und die Bestellung zweier Prüfer mit der Stimmenmehrheit von
Vodafone abgelehnt. Fast alle anwesenden Minderheits-Aktionäre hingegen
sprachen sich für die Sonderprüfungen aus. In der Folge hatte Elliott Klage
vor dem Landgericht München eingereicht, das nun die Notwendigkeit weiterer
Untersuchungen bestätigt hat.
Über Elliott
Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verfügen gemeinsam
über ein Fondsvolumen von mehr als 28 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 1977
gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor vom
selben Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliott
gehören große Institutionen, vermögende Privatpersonen und Familien sowie
Mitarbeiter des Unternehmens.
Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK)
Limited beraten, einer von der Financial Conduct Authority (FCA)
zugelassenen Investmentgesellschaft.
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Schlagwort(e): Finanzen
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