DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH: Singulus Technologies AG (ISIN: DE000A1MASJ4) - SINGULUS TECHNOLOGIES gibt Zeitplan für die weiteren Schritte der Restrukturierung bekannt
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One Square Advisory Services GmbH: Singulus Technologies AG (ISIN: DE000A1MASJ4) - SINGULUS TECHNOLOGIES gibt Zeitplan für die weiteren Schritte der Restrukturierung bekannt
10.06.2016 / 10:03
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One Square Advisory Services GmbH: Singulus Technologies AG (ISIN: DE000A1MASJ4) - SINGULUS TECHNOLOGIES gibt Zeitplan für die weiteren Schritte der Restrukturierung bekannt
München, 10. Juni 2016
Die Singulus Technologies AG hat am 09. Juni den Zeitplan für die weiteren Schritte der Restrukturierung bekannt gegeben.
Die nächsten Schritte sollen voraussichtlich in der folgenden zeitlichen Abfolge umgesetzt werden:
- Am 23. Juni 2016 erfolgt die Abbuchung der SINGULUS-Anleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1MASJ4 / WKN A1MASJ) gegen Einbuchung der Erwerbsrechte bei den Anleihegläubigern. Damit wird die Voraussetzung für die Durchführung der Sachkapitalerhöhung durch Einbringung der Schuldverschreibungen geschaffen.
- Am 27. Juni 2016 soll die Durchführung der Umtauschkapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen werden, wodurch die Forderungen aus der SINGULUS-Anleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1MASJ4 / WKN A1MASJ) erlöschen und die neuen Aktien entstehen.
- Am 29. Juni 2016 beginnen die Erwerbsfristen für den Erwerb der neuen Aktien und der neuen Schuldverschreibungen
- Am 20. Juli 2016 werden die Neuen Aktien aus der Umtauschkapitalerhöhung zum geregelten Markt und die Neuen Schuldverschreibungen zum Freiverkehr (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapier Börse zugelassen.
Alle oben genannten Termine entsprechen der aktuellen Planung und können unter Umständen noch angepasst werden.
Zur Erklärung
Gemäß der Beschlussfassung der Anleihegläubigerversammlung vom 15. Februar 2016 sollen die Anleihegläubiger die Möglichkeit erhalten, ihre Altanleihen in neue (besicherte) Schuldverschreibungen und neue Aktien zu tauschen. Wollen die Anleihegläubiger die Altanleihen nicht in neue Schuldverschreibungen oder neue Aktien tauschen, sollen die nicht bezogenen Wertpapiere von der Abwicklungsstelle nach einem mit dem gemeinsamen Vertreter abgestimmten Verfahren verwertet werden und die betreffenden Anleihegläubiger einen Barausgleich erhalten.
Mechanismus
Voraussichtlich am 23. Juni 2016 sollen den Gläubigern Erwerbsrechte für die neuen Schuldverschreibungen und neuen Aktien eingebucht werden. Ein Börsenhandel für diese Erwerbsrechte soll nicht vorgesehen werden.
Anleihegläubiger sollen zum Erwerb der neuen Schuldverschreibungen und der neuen Aktien jeweils durch die Ausübung ihrer Erwerbsrechte berechtigt werden. Sie sollen von ihrer Depotbank über die Erwerbsrechte für die neuen Schuldverschreibungen und neuen Aktien informiert werden und diese über ihre jeweilige Depotbank bei der Abwicklungsstelle voraussichtlich ab dem 29. Juni 2016 ausüben können.
Nichtausübung der Erwerbsrechte
Soweit den Anleihegläubigern Erwerbsrechte zustehen und sie diese nicht oder nicht fristgerecht ausüben, soll die Abwicklungsstelle die betreffenden neuen Aktien bzw. neuen Schuldverschreibungen verwerten und den Erlös abzüglich potentieller Kosten als Barausgleich an diese Anleihegläubiger auskehren. Die Abwicklungsstelle soll die neuen Aktien bzw. neuen Schuldverschreibungen, für die die Erwerbsrechte nicht ausgeübt wurden, bestmöglich verwerten. Dieser Verwertungsprozess soll börslich oder außerbörslich erfolgen. Die Details werden im Erwerbsa?ngebot der Gesellschaft bekanntgegeben werden.
Eine marktschonende Verwertung der durch Nichtausübung der Erwerbsrechte verbleibenden neuen Aktien und neuen Schuldverschreibungen wird nicht gewährleistet werden, insbesondere im Falle einer fehlenden Marktliquidität der neuen Aktien der Gesellschaft bzw. der neuen Schuldverschreibungen. Je nach Szenario könnte der Verkaufserlös (abzüglich Kosten) auch deutlich unter den fundamentalen Werten der noch auszugebenden neuen Aktien und neuen Schuldverschreibungen liegen.
Bei Ausübung der Erwerbsrechte auf neue Aktien könnten Anleihegläubiger über das Eigenkapital (Aktien) an einer möglichen Wertaufholung der Gesellschaft teilhaben, würden aber, wie alle Aktionäre, das übliche wirtschaftliche Risiko tragen, dass sich aus dem Halten von Aktien und Anleihen ergibt.
Der gemeinsame Vertreter wird die Anleihegläubiger der Singulus Technologies AG weiter über die Entwicklungen informieren und steht für Rückfragen, insbesondere unter singulus@onesquareadvisors.com zur Verfügung.
Zur Nachricht der Gesellschaft:
http://www.singulus.de/de/presse/adhoc-meldungen/adhoc-meldung/article/singulus-technologies-gibt-zeitplan-fuer-die-weiteren-schritte-der-restrukturierung-bekannt/35.html?cHash=fe56d1e6ad56de334f7d30f34f346e62
Kontakt
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