DGAP-Adhoc: Hesse Newman Capital AG: Ordentliche Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG soll Kapitalherabsetzung beschließen / Vorsorgliche Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals
DGAP-Ad-hoc: Hesse Newman Capital AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung
Hesse Newman Capital AG: Ordentliche Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG soll Kapitalherabsetzung beschließen / Vorsorgliche Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals
26.05.2016 / 17:35
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG.
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Hamburg, 26. Mai 2016 - Die Hesse Newman Capital AG (ISIN: DE000HNC2034)
plant, für den 21. Juli 2016 zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung
einzuladen. Der Aufsichtsrat hat in der heutigen Sitzung seine
Beschlussvorschläge hierzu verabschiedet. Der Hauptversammlung werden unter
anderem der Beschluss einer Kapitalherabsetzung vorgeschlagen und der
Verlust der Hälfte des Grundkapitals angezeigt.
Herabsetzung des Grundkapitals
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, im Wege
einer ordentlichen Kapitalherabsetzung das Grundkapital der Gesellschaft
von EUR 2.000.000 um EUR 1.900.000 auf EUR 100.000 herabzusetzen. Die
Kapitalherabsetzung soll in Höhe von ca. EUR 1.000.000 der Deckung von
Verlusten und in Höhe von ca. EUR 900.000 der Einstellung in die Rücklagen
dienen und durch die Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft erfolgen.
Erstattung der Anzeige gem. § 92 AktG über den Verlust der Hälfte des
Grundkapitals
Trotz der Neuausrichtung des Geschäftsmodells und erheblicher
Einsparungsmaßnahmen erwirtschaftet die Gesellschaft weiterhin Verluste.
Daher ist zu erwarten, dass nach Drucklegung der Einberufung zu der
ordentlichen Hauptversammlung vor dem oder zum Zeitpunkt der Durchführung
der Hauptversammlung eine Situation eintritt, in der auf der Basis der
bisherigen Grundkapitalziffer von EUR 2.000.000 das Nettogesamtvermögen der
Gesellschaft nur noch der Hälfte des bisherigen satzungsmäßigen
Grundkapitals entspricht oder darunter liegt. Die vorgesehene
Kapitalherabsetzung beseitigt diese bilanzielle Lage, bedarf jedoch zu
ihrem Wirksamwerden der Eintragung in das Handelsregister. Daher hat sich
der Vorstand entschlossen - auch zur Vermeidung einer sonst evtl. fast
zeitgleich einzuberufenden weiteren außerordentlichen Hauptversammlung -
der ordentlichen Hauptversammlung vorsorglich die Anzeige des Verlusts der
Hälfte des Grundkapitals zu erstatten.
Hesse Newman Capital AG, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg
ISIN: DE000HNC2034
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Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
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Dr. Marcus Simon
Vorstand
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E-Mail: marcus.simon@hesse-newman.de
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