DGAP-News: SeniVita Sozial gGmbH: Genussschein-Inhaber erhalten 8 Prozent Vergütung
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SeniVita Sozial gGmbH: Genussschein-Inhaber erhalten 8 Prozent Vergütung
25.05.2016 / 17:52
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SeniVita Sozial gGmbH: Genussschein-Inhaber erhalten 7 Prozent Grundvergütung plus 1 Prozent variable Vergütung
Bayreuth. Anleger, die den Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH (International Securities Identification Number: DE000A1XFUZ2, Wertpapier-Kenn-Nummer: A1XFUZ), in ihrem Depot haben, erhalten am 27. Mai 2016 eine 7prozentige Grundvergütung sowie ein Prozent variable Vergütung (bezogen auf den Nennbetrag der Genussscheine), d.h. insgesamt eine Vergütung von 8 Prozent. Da es sich bei dem Wertpapier um einen Genussschein handelt, werden unterjährig keine Stückzinsen berechnet.
Die Auszahlung der vollen gewinnabhängigen Vergütung ist möglich, weil das gemeinnützige Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 einen entsprechenden Jahresüberschuss erzielt hat. Die Berechnung und Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der Paragraphen 5 und 6 der Genussscheinbedingungen des geltenden Wertpapierprospekts (in der Fassung vom 29. April 2014).
Ansprechpartner für weitere Informationen:
SeniVita Sozial gGmbH
Sebastian Brunner
Unternehmenskommunikation
Unternehmenskommunikation
Eberhard Jach
Tel: 0175/5604673
Wahnfriedstraße 3
E-Mail: sebastian.brunner@brunner-communications.de
95444 Bayreuth
Tel: 0921/507087-30
E-Mail: jach.e@senivita.de
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