DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Gläubigerversammlung der Beate Uhse AG am 8. Juni 2016: SdK vertritt betroffene Anleger
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Anleiheemission/Kapitalrestrukturierung
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Gläubigerversammlung der Beate Uhse AG am 8. Juni 2016: SdK vertritt betroffene Anleger
25.05.2016 / 08:20
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- Anleihegläubiger sollen auf der Gläubigerversammlung am 8. Juni 2016 einer Laufzeitverlängerung um fünf Jahre und einer Zinsherabsetzung zustimmen.
- SdK lehnt dieses Vorgehen ab und bietet kostenlose Vertretung von Stimmrechten an.
- Anleger können sich hierzu für einen kostenlosen Newsletter registrieren.
München, 25. Mai 2016 - Die Beate Uhse AG hat am 24. Mai 2016 die Anleihegläubiger ihrer 7,75 % p.a. Unternehmensanleihe 2014 / 2019 (ISIN DE000A12T1W6 / WKN A12T1W) zu einer Anleihegläubigerversammlung am 8. Juni 2016 eingeladen.
Auf dieser Anleihegläubigerversammlung sollen die Anleihegläubiger einer Laufzeitverlängerung der Anleihe um fünf Jahre bis zum 9. Juli 2024 zustimmen. Außerdem soll die Verzinsung der Anleihe in den Jahren 2016 und 2017 auf jährlich 2 % verringert werden. Anschließend soll die Zinszahlung ergebnisabhängig erfolgen. Weitere Beschlussvorschläge sehen die Wahl und Ermächtigung eines gemeinsamen Vertreters, eine Stundung der demnächst fälligen Zinsen sowie einen vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten vor.
Die SdK spricht sich klar gegen diese Vorgehensweise aus und fordert alle Anleiheinhaber auf, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen und ebenfalls gegen die vorgesehenen Beschlüsse zu votieren. Die Beate Uhse AG hat angekündigt, ein Sanierungsgutachten zur Verfügung zu stellen. Dieses wird jedoch zum Zeitpunkt der Anleihegläubigerversammlung voraussichtlich noch nicht vorliegen. Nach Auffassung der SdK ist damit aktuell eine fundierte Bewertung der Beschlussvorschläge nicht möglich. Die Anleihegläubiger müssten somit ohne ausreichende Kenntnis der gegenwärtigen Lage und der zukünftigen Aussichten eine Entscheidung auf der Anleihegläubigerversammlung treffen. Vor diesem Hintergrund ist eine Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen nach Auffassung der SdK nicht möglich.
Die SdK rät Inhabern der Anleihen der Beate Uhse AG, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung der gemeinsamen Interessen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck bietet die SdK betroffenen Anlegern eine kostenlose Vertretung ihrer Stimmrechte auf der Anleihegläubigerversammlung an. Informationen hierzu wird die SdK in Kürze in einem Newsletter veröffentlichen, für welchen Sie Sich unter www.sdk.org/beateuhse kostenfrei registrieren können.
Betroffene Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 an die SdK wenden.
München, den 25. Mai 2016
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Aktien der Beate Uhse AG.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
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