DGAP-News: windeln.de AG: Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
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windeln.de AG: Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
24.05.2016 / 07:15
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Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Der Vorstand der windeln.de AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen
Aktienru?ckkauf zur Bedienung von Earn-Out Verpflichtungen im Zusammenhang
mit der Akquisition von feedo beschlossen. Dieser beginnt am 25. Mai 2016;
im Zeitraum bis zum 30. Juni 2016 sollen maximal 70.000 Stu?ck eigene
Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 840.000 (ohne
Erwerbsnebenkosten) zuru?ckgekauft werden. Der Ru?ckerwerb dient
ausschließlich den Zwecken der Ausgabe an Organmitglieder von mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmen und der Bedienung von Erwerbspflichten
oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft. Der Vorstand macht damit
von der durch die ordentliche Hauptversammlung der windeln.de AG am 21.
April 2015 erteilten Erma?chtigung zum Erwerb eigener Aktien gema?ß § 71
Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.
Mit der Durchfu?hrung des Ru?ckkaufs wird eine Bank beauftragt, die
selbststa?ndig ihre Entscheidungen u?ber den Zeitpunkt des Erwerbs der
Aktien unabha?ngig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht
der windeln.de AG, das Mandat der Bank im Einklang mit den zu beachtenden
rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und eine andere Bank zu
beauftragen, bleibt unberu?hrt. Der Aktienru?ckkauf kann im Einklang mit
den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen
und wieder aufgenommen werden.
Der Ru?ckkauf soll gu?nstigst und Interesse wahrend und ausschließlich
u?ber die Bo?rse im elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbo?rse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der durch die
ordentliche Hauptversammlung der windeln.de AG am 21. April 2015 erteilten
Erma?chtigung durchgefu?hrt werden. Danach darf der Kaufpreis je zuru?ck
erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die
Ero?ffnungsauktion ermittelten Kurs einer windeln.de-Aktie im Xetra-Handel
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 %
u?berschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.
Daru?ber hinaus ist die Bank verpflichtet, die geltenden rechtlichen
Vorgaben einzuhalten, damit der Aktienru?ckerwerb unter die
Ausnahmeregelungen fu?r Ru?ckkaufprogramme (Safe Harbour) fa?llt. Nach
den geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour darf insbesondere kein
Kaufpreis gezahlt werden, der u?ber dem des zuletzt an der Bo?rse, an der
der Kauf stattfindet, unabha?ngig geta?tigten Abschlusses liegt bzw. u?ber
dem des letzten ho?chsten unabha?ngigen Angebots an der Bo?rse, an der der
Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der ho?here der beiden Werte. Entsprechend
der geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour wird an einem Tag nicht
mehr als 25% des durchschnittlichen ta?glichen Aktienumsatzes an der
Bo?rse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der
durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen
ta?glichen Handelsvolumen der 20 Bo?rsentage vor dem konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden in einer den geltenden rechtlichen Vorgaben zu
Safe Harbour entsprechenden Weise spa?testens am Ende des siebten
Handelstages nach deren Ausfu?hrung bekannt gegeben.
Zudem wird die windeln.de AG u?ber die Fortschritte des Aktienru?ckkaufs
unter corporate.win- deln.de regelma?ßig informieren.
Mu?nchen, 24. Mai 2016 windeln.de AG
Der Vorstand
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