DGAP-News: Bekanntmachung gem?? ? 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (Wp?G)
DGAP-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Bekanntmachung gem?? ? 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und ?bernahmegesetzes (Wp?G)
02.01.2018 / 09:30
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Studhalter Investment AG
Luzern, Schweiz,und Highlight Communications AG
Pratteln, Schweiz,
Bekanntmachung gem?? ? 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und ?bernahmegesetzes (Wp?G)
Die Studhalter Investment AG, Luzern, Schweiz, und die Highlight Communications AG, Pratteln, Schweiz (zusammen die "Bieter"), haben am 18. Dezember 2017 die Angebotsunterlage f?r ihr freiwilliges ?ffentliches ?bernahmeangebot an die Aktion?re der Constantin Medien AG, Ismaning, Deutschland ("Constantin Medien"), zum Erwerb s?mtlicher auf den Inhaber lautender St?ckaktien der Constantin Medien (ISIN DE0009147207), jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Constantin Medien in H?he von EUR 1,00, mit allen hiermit verbundenen Rechten zum Zeitpunkt der Abwicklung (jeweils eine "Constantin-Aktie" und gemeinsam die "Constantin-Aktien"), gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 2,30 je Constantin-Aktie (das "?bernahmeangebot") ver?ffentlicht. Die Frist f?r die Annahme des ?bernahmeangebots begann am 18. Dezember 2017 und endet am 17. Januar 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des Wp?G verl?ngert.
1. Bis zum 29. Dezember 2017, 17:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) ("Meldestichtag"), ist das ?bernahmeangebot f?r 364.978 Constantin-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,389 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.
2. Die Bieter hielten zum Meldestichtag unmittelbar keine Constantin-Aktien. Jedoch hielt die Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln, Schweiz ("HLEE"), eine mit den Bietern gemeinsam handelnde Person im Sinne des ? 2 Abs. 5 S. 1 Wp?G, zum Meldestichtag 28.074.308 Constantin Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 29,99% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien. Die HLEE hat sich gegen?ber den Bietern in einer Nichtandienungsvereinbarung dazu verpflichtet, die von ihr gehaltenen Constantin-Aktien bis zum Ablauf der Andienungsfrist nach ? 39c Wp?G weder an Dritte zu ver?u?ern noch im Rahmen des ?bernahmeangebots anzudienen oder mit Rechten Dritter zu belasten, dieses anzuk?ndigen oder sonstige Ma?nahmen zu ergreifen, die einer Ver?u?erung wirtschaftlich entsprechen.
3. Dar?ber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieter noch mit ihnen gemeinsam handelnde Personen im Sinne des ? 2 Abs. 5 Wp?G oder deren Tochterunternehmen Constantin-Aktien oder Instrumente betreffend Constantin-Aktien im Sinne der ?? 25, 25a WpHG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus Constantin-Aktien nach ? 30 Wp?G zugerechnet.
4. Die Gesamtzahl der Constantin-Aktien, f?r die das ?bernahmeangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuz?glich der Constantin-Aktien, die von den Bietern und den mit den Bietern gemeinsam handelnden Personen im Sinne des ? 2 Abs. 5 Wp?G oder deren Tochterunternehmen gehalten werden oder diesen nach ? 30 Wp?G zugerechnet werden, bel?uft sich somit zum Meldestichtag auf 28.439.286 Constantin Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 30,384% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.
Luzern/Pratteln, den 02. Januar 2018
Studhalter Investment AG und Highlight Communications AG
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