DGAP-News: KARLIE Group GmbH: Kanzlei MATTIL vertritt die Anleihegläubiger des kriselnden Unternehmens
DGAP-News: Mattil & Kollegen / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
KARLIE Group GmbH: Kanzlei MATTIL vertritt die Anleihegläubiger des kriselnden Unternehmens
04.05.2016 / 12:53
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Die KARLIE Group GmbH benötigt die Hilfe ihrer Anleihegläubiger, um eine
drohende Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2018 abzuwenden. Das neue Management
hält ein Scheitern der Restrukturierung sowohl für die Gesellschaft, als
auch für die Anleihegläubiger für "fatal".
Im Einzelnen:
Die KARLIE Group GmbH hat zur Finanzierung ihrer Geschäfte im Jahr 2013
eine mit 6,750 % p.a. verzinsliche Anleihe (WKN: A1TNG9 / ISIN:
DE000A1TNG90) mit einem Nominalvolumen iHv 30 Mio. EUR ausgegeben. Die
Rückzahlung der Anleihe wird derzeit zum 25.06.2018 fällig. Die
Ausgabegesellschaft verlangt nun von ihren Anleihegläubigern die Zustimmung
zu weitreichenden Änderungen der Anleihebedingungen. So soll u.a. die
Laufzeit der Anleihe zunächst um 3 Jahre verlängert und der derzeitige
Zinssatz abgesenkt werden. Fraglich ist, ob es zu diesen Änderungen kommt
(50 % des Kapitals muss in der Versammlung vertreten sein); auch ist
fraglich ob es bei diesen Änderungen bleiben wird oder die Anleihegläubiger
weitere Einschnitte befürchten müssen.
Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben im Geschäftsjahr 2014 einen
Fehlbetrag von
-13,8 Mio. EUR (das EBITDA lag bei -9,0 Mio. EUR) erwirtschaftet. Nach
eigenen Angaben der Gesellschaft ist die "Durchfinanzierung der Emittentin
bis Ende 2018 aufgrund der in 2018 anstehenden Tilgung der Anleihe nicht
gesichert".
Die Kanzlei MATTIL vertritt die Interessen und Rechte der Anleihegläubiger,
zu denen auch zahlreiche Kleinanleger zählen, die ihre Rechte in
verstärktem Maße wahrnehmen müssen. Die Kanzlei MATTIL bietet den
Anleihegläubigern an, sie in der am 09.05.2016 stattfindenden
Gläubigerversammlung kostenlos zu vertreten. Im weiteren Verlauf wird es
darum gehen, für die Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter nach dem
Schuldverschreibungsgesetz zu bestimmen. Für dieses Amt wird Kanzlei MATTIL
kandidieren, die über besonders große Erfahrungen in diesem Bereich verfügt
und bspw. 2015 ein wichtiges Grundsatzurteil zur Gemeinsamen Vertretung
erstritten hat (OLG Dresden 13 U 223/15). Weitere Informationen finden Sie
unter www.mattil.de.
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