DGAP-Adhoc: Allianz SE: Auf Anteilseigner entfallender Quartalsüberschuss im ersten Quartal 2016 steigt um 20,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal
DGAP-Ad-hoc: Allianz SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis
Allianz SE: Auf Anteilseigner entfallender Quartalsüberschuss im ersten Quartal 2016 steigt um 20,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal
02.05.2016 / 14:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Allianz Gruppe erreicht im ersten Quartal 2016 einen Umsatz von 35,4
(Q1 2015: 37,8) Mrd. Euro. Dies stellt einen Rückgang von 6,4 Prozent
gegenüber dem Vorjahresquartal dar.
Das operative Ergebnis beträgt 2,8 (Q1 2015: 2,9) Mrd. Euro, dies bedeutet
einen Rückgang von 3,5 Prozent. Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2016
bleibt unverändert.
Der auf die Anteilseigner entfallende Quartalsüberschuss beträgt 2,2 (Q1
2015: 1,8) Mrd. Euro, somit 20,5 Prozent über der Vorjahreszahl, teilweise
zurückzuführen auf die Realisierung nicht-operativer Gewinne.
Die Solvency II-Kapitalisierung sinkt auf 186 Prozent (31.12.2015: 200
Prozent) zum Ende des ersten Quartals als Folge der
Kapitalmarktentwicklung, die teilweise durch Maßnahmen im Risikomanagement
ausgeglichen wurde. Der Rückgang beruht darüber hinaus teilweise auf einer
zum 1. Januar 2016 wirksam werdenden aufsichtsrechtlichen Änderung, die die
deutsche Lebensversicherungsindustrie betrifft.
Wie angekündigt wird die Allianz SE weitere Angaben zur
Geschäftsentwicklung im ersten Quartal am 11. Mai 2016 veröffentlichen.
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen
Vorbehalten.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die
Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten
und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die
tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den
geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.
Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen
aufgrund von (i) Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und
der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und
-märkten, (ii) Entwicklungen der Finanzmärkte (insbesondere
Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) dem Ausmaß oder
der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch
Naturkatastrophen) und der Entwicklung der Schadenskosten, (iv)
Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, (v)
Stornoraten, (vi) insbesondere im Bankbereich, der Ausfallrate von
Kreditnehmern, (vii) Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkursen,
einschließlich des Euro/US Dollar-Wechselkurses, (ix) Gesetzes- und
sonstigen Rechtsänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher
Regelungen, (x) Akquisitionen, einschließlich anschließender
Integrationsmaßnahmen, und Restrukturierungsmaßnahmen, sowie (xi)
allgemeinen Wettbewerbsfaktoren ergeben. Terroranschläge und deren Folgen
können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen.
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