DGAP-News: Steilmann SE: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard
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Steilmann SE: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard
28.04.2016 / 16:35
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Corporate News / Presseinformation
Steilmann SE: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard
Bergkamen, 28. April 2016 - Die Aktien der Steilmann SE (ISIN DE000A14KR50)
sind ge-genwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des
regulierten Marktes der Frankfurter Wertpa-pierbörse mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.
Der Vorstand hat sich, mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters,
soeben ent-schlossen, den Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Prime
Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen; die Zulassung der
Aktien zum regulierten Markt (General Standard) soll unberührt bleiben.
Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach
Veröffentlichung der Wi-derrufsentscheidung im Internet
(www.deutsche-boerse.com) der Börsengeschäftsführung wirksam.
Der Wechsel des Börsensegments dient der Befreiung von dem mit der
Börsennotierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwand.
Steilmann SE
Der Vorstand
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Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Steilmann SE
Industriestraße 42
59192 Bergkamen
Deutschland
Telefon:
+49 (0)23 89 783-0
Fax:
+49 (0)23 89 783-112
E-Mail:
info@steilmann-se.com
Internet:
www.steilmann-se.com
ISIN:
DE000A14KR50, DE000A1PGWZ2, DE000A14J4G3, DE000A12UAE0
WKN:
A14KR5, A1PGWZ, A14J4G, A12UAE
Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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