DGAP-News: ERGO und GENERALI geben 10 Millionen Lebensversicherungs-Verträge an Finanzinvestoren ab
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ERGO und GENERALI geben 10 Millionen Lebensversicherungs-Verträge an Finanzinvestoren ab
06.10.2017 / 17:34
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Was können die Kunden tun?
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB weisen auf Widerspruchsrecht hin
Es ist ein Tsunami, der durch die deutsche Versicherungslandschaft tobt: Nachdem bereits die ARAG und die Basler Leben ihr Lebensversicherungsgeschäft an die Frankfurter Leben abgegeben haben, stellen nunmehr zwei Branchengrößen ihr Bestandsgeschäft ins Schaufenster. Die ERGO will 6 Millionen Lebensversicherungsverträge abgeben, die aus dem ehrwürdigen Altgeschäft der Hamburg-Mannheimer und der Victoria stammen. Zugleich gibt die ERGO ihren Lebensversicherungs-Neuvertrieb komplett an die DVAG ab. Und die GENERALI stellt weitere 4 Millionen Lebensversicherungsverträge zum Verkauf. Als Kaufinteressenten treten chinesische und angelsächsische Finanzinvestoren auf.
Was steckt hinter diesen Monster-Deals? Rechtsanwältin Anne Wenzelewski von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin meint dazu: "Viele dieser Verträge stammen aus der Zeit, wo noch Garantieverzinsungen von 3,25 % bis 4 % jährlich versprochen wurden. Offensichtlich können selbst die Großen der Branche diese Renditen nicht mehr erwirtschaften. Und das strengere Aufsichtsrecht (Solvency II) macht den Unternehmen das Leben auch nicht leichter".
Also raus aus den drückenden alten Zahlungspflichten? Man kann die Unternehmen verstehen. Aber was bedeutet dieser Vertragsübergang für die Kunden? Viele dieser Kunden haben sich wohlüberlegt für die ERGO oder die GENERALI als Vertragspartner entschieden. Und nun kriegen diese Kunden einfach so einen neuen Vertragspartner aufgedrängt? Geht das überhaupt?
Rechtsanwalt Alexander Temiz von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin: "Möglich wird dies durch eine Spezialregelung in § 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Aufgrund dieser Regelung können Versicherungsbestände mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte übertragen werden. Der Kunde wird dabei nicht gefragt, er kriegt einfach einen neuen Schuldner aufgedrängt. Eine klare Abweichung von allem, was wir sonst aus dem Zivilrecht kennen."
Was heißt das für die Kunden? Immerhin muss die Finanzaufsicht BAFin die Übertragung genehmigen. Aber reicht das aus, um die Kundeninteressen zu sichern? Ein tiefes Misstrauen bleibt. Rechtsanwältin Anne Wenzelewski: "Ob der neue Vertragspartner der Policen eine faire und angemessene Überschussbeteiligung auch in Zukunft zahlen wird, ist die große Frage. Die offizielle Erklärung lautet, dass die Käufer dieser Bestände angeblich effizienter wirtschaften könnten, weil sie bessere IT-Systeme hätten und Skaleneffekte heben könnten. Hier argumentiert man mit dem Prinzip Hoffnung. Was Branchen-Giganten wie die ERGO oder die GENERALI nicht hinkriegen, das schafft auch kein Newcomer aus China, England oder den USA." Rechtsanwalt Alexander Temiz ergänzt: "Der wahre Hintergrund dieser Übertragungen kann nur sein, dass sich ERGO und GENERALI eben doch aus den Altverpflichtungen davon stehlen wollen. Das bedeutet, dass die Kunden am Ende des Tages vielleicht sogar um ihre Garantiezinsen, mindestens aber um zukünftige Überschussbeteiligungen fürchten müssen."
Was tun? Müssen sich die Kunden mit dem neuen, von ihnen nicht gewollten Vertragspartner auf eine "Reise ins Ungewisse" einlassen? Und womöglich am Ende schweren Schaden nehmen? Oder bleibt nur der Weg in die Kündigung, die im Falle von Lebensversicherungen immer ein Verlustgeschäft darstellt?
Nein! Es geht auch anders. Anne Wenzelewski und Alexander Temiz von Schirp & Partner Rechtsanwälte aus Berlin haben Hunderte von Lebensversicherungen der ERGO und der GENERALI für ihre Mandanten überprüft. In sehr vielen Fällen war der Widerspruch möglich, weil ERGO und GENERALI bei Vertragsabschlüssen in den Jahren 1991 bis 2007 rechtlich relevante Fehler gemacht haben. Ein solcher Widerspruch ermöglicht - anders als die Kündigung der Versicherungsverträge - einen sehr positiven wirtschaftlichen Ausstieg aus den Lebensversicherungsverträgen. Insbesondere haben die Kunden Anspruch auf eine Verzinsung der Beträge, die die Versicherer mit ihren Prämien erwirtschaftet haben. Dieser Anspruch war vielfach auch schon durchsetzbar, ohne dass überhaupt Gerichte bemüht werden mussten.
Rechtsanwältin Anne Wenzelewski und Rechtsanwalt Alexander Temiz: "Im Ergebnis kommen die Versicherungsnehmer mit einem satten Plus aus den Altverträgen heraus. Das ist viel besser, als still zu sitzen und darauf zu hoffen, dass ein vollkommen fremder, ausschließlich an seiner Profitmaximierung interessierter Vertragspartner die alten Versprechungen einhält, die die ERGO und die GENERALI ihren Kunden einmal gegeben haben. Die Losung heißt: Den Widerspruch erklären!"
Kontakt für weitere Informationen:
- Anne Wenzelewski, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin, Tel.: 030-3276170, mail: wenzelewski@ssma.de
- Alexander Temiz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin, Tel. 030-3276170, mail: temiz@ssma.de
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