DGAP-Adhoc: RIB Software AG beschließt Wiederaufnahme des Aktienrückkaufs
DGAP-Ad-hoc: RIB Software AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
RIB Software AG beschließt Wiederaufnahme des Aktienrückkaufs
27.04.2016 / 15:49
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG.
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Aktienrückkauf
RIB Software AG beschließt Wiederaufnahme des Aktienrückkaufs
Stuttgart, 27. April 2016 - Der Vorstand der RIB Software AG (ISIN
DE000A0Z2XN6) hat beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm der Gesellschaft
wieder aufzunehmen.
Der Beschluss zur Wiederaufnahme des Aktienrückkaufprogramms der
Gesellschaft beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai
2012, bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des
Grundkapitals zu erwerben, was einem Umfang von 3.871.542 Aktien
entspricht.
Die Gesellschaft hat im Rahmen ihrer Aktienrückkaufprogramme I und II in
den Jahren 2012 und 2013 bereits insgesamt 1.716.765 Aktien zurückgekauft.
Der Vorstand hat nunmehr beschlossen, ihr Rückkaufprogramm wieder
aufzunehmen und bis zum 15. April 2017 bis zu 1 Mio. weitere Aktien
zurückzukaufen. Im Hinblick auf die Hauptversammlung der Gesellschaft am
31. Mai 2016 werden in den Kalenderwochen vom 23. und 30. Mai 2016 keine
Aktienrückkäufe stattfinden. Die Aktien werden ausschließlich über die
Börse zurückgekauft. Der Kaufpreis je Aktie darf den nach näherer Maßgabe
der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu ermittelnden
Börsenpreis der Aktie im Xetra-Handel um nicht mehr als 10 % überschreiten
und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Die Aktien können zu allen in
der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 genannten Zwecken
verwendet werden, insbesondere als Gegenleistung für den Erwerb von
Unternehmen oder zur Bedienung von Rechten aus
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen.
Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut angewiesen, die Handelsbedingungen
des Artikels 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. L 336/33 vom 23.
Dezember 2003) (nachfolgend "EG-Verordnung") und die in diesem
Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten und der
Gesellschaft die Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich
sind, um den in der EG-Verordnung vorgeschriebenen Mitteilungspflichten
nachzukommen. Das Kreditinstitut trifft die jeweiligen Entscheidungen über
den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der
Gesellschaft.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt werden. Die RIB Software AG wird über die Fortschritte
des Aktienrückkaufprogramms unter www.rib-software.com regelmäßig
informieren.
27.04.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
RIB Software AG
Vaihinger Str. 151
70567 Stuttgart
Deutschland
Telefon:
+49 (0)711-7873-0
Fax:
+49 (0)711-7873-311
E-Mail:
info@rib-software.com
Internet:
www.rib-software.com
ISIN:
DE000A0Z2XN6
WKN:
A0Z2XN
Indizes:
TecDAX
Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX
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