DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: ALNO AG stellt Insolvenzantrag - Handlungsmöglichkeiten für Anleihegläubiger
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Dr. Greger & Collegen: ALNO AG stellt Insolvenzantrag - Handlungsmöglichkeiten für Anleihegläubiger
12.07.2017 / 17:06
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München/Regensburg, 12.07.2017 - Nachdem sich bei der ALNO AG zuletzt die Nachrichten überschlagen haben - zunächst legte der langjährige CEO Müller mit Wirkung zum 31.05.2017 sein Amt nieder, dann wurde die Hauptversammlung und die Vorlage des Jahres- und Konzernabschlusses jeweils um mehrere Wochen verschoben - teilte diese mit Ad hoc Mitteilung vom 11.07.2017 mit, dass sich der Vorstand dazu entschlossen habe, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Es ist davon auszugehen, dass diese Entscheidung erhebliche Auswirkungen für die Anleiheinhaber (WKN: A1R1BR) - sei es aus wirtschaftlicher oder aus rechtlicher Sicht - haben wird.
Mit einem Emissionsvolumen in Höhe von 45 Mio. EUR handelt es sich bei den Anleiheinhabern um eine bedeutende, gleichzeitig aber verhandlungsschwache Gläubigergruppe. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sich das Anleihekapital auf unzählige Anleger verteilt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen den Anleihegläubigern dringend, ihre Interessen zu bündeln.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleihegläubiger anderer Mittelstands-Emittenten vertritt, empfiehlt betroffenen Anlegern zudem, ihr Kündigungsrecht wahrzunehmen. Anleihegläubiger, die ihre Anleihen ordnungsgemäß kündigen, haben einen sofort fälligen Rückzahlungsanspruch in Höhe des vollen Anleihenominals zzgl. ausstehender Zinsen und können dadurch ihre Position gegenüber anderen Anleihegläubigern verbessern.
Es ist zudem damit zu rechnen, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zeitnah Anleihegläubigerversammlungen stattfinden werden. In diesen Versammlungen wird regelmäßig über wichtige Tagesordnungspunkte abgestimmt, die für die Anleihegläubiger von erheblicher Relevanz sind. Dies könnte unter anderem die Abstimmung über eine Laufzeitverlängerung der Anleihe, über Zinsreduzierungen, über den teilweisen Verzicht auf Anleiheforderungen oder über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger sein.
Jeder Anleihegläubiger, der seine Interessen in den Anleihegläubigerversammlungen wahren will, muss entweder selbst dort erscheinen oder sich vertreten lassen. Nach einer entsprechenden Beauftragung zur Vertretung im Insolvenzverfahren wird die Kanzlei Dr. Greger & Collegen alle erforderlichen Maßnahmen einleiten um die Rechte ihrer Mandanten in dem Insolvenzverfahren wahrzunehmen. Dazu gehört nicht nur die Teilnahme an den Anleihegläubigerversammlungen, sondern auch die rechtssichere Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle.
"Unser Ziel ist es, die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln, deren ausschließliche Interessen zu wahren und uns dafür einzusetzen einen möglichst hohen Rückzahlungsbetrag zu erreichen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Die Kanzlei agiert dabei unabhängig und ausschließlich im Interesse der Mandanten.
Wir prüfen auch Ansprüche gegen Dritte, wie z.B. gegen beratende Geld- oder sonstige Beratungsinstitute, Vorstände und Wirtschaftsprüfer bzw. dahinterstehende Versicherungen und machen diese ggfs. geltend.
Betroffene Anleihegläubiger können sich unter folgender Adresse:https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/
bzw. folgender E-Mailadresse:ALNO-Anleihe@dr-greger.de
bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren.
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