DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Schadenersatzverfahren
DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
EASY SOFTWARE AG: Schadenersatzverfahren
14.04.2016 / 16:47
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG.
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Mülheim an der Ruhr, 14. April 2016
Die EASY SOFTWARE AG hat aus den Urteilen des Landgerichts Duisburg vom 13.
Januar 2016 (Az. 25 O 41/12) und 11. Februar 2016 (Az. 21 O 20/14) gegen
den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner im Wege der
Sicherungsvollstreckung zur Sicherung der Schadensersatzansprüche in Höhe
von insgesamt EUR 3.194.545,67 (im Wesentlichen bestehend aus den
ausgeurteilten Hauptforderungen in Höhe von EUR 1.996.440,00 zuzüglich
Zinsen) Forderungen von Manfred A. Wagner gegen Kreditinstitute gepfändet.
Eine Verwertung der gepfändeten Forderungen erfolgt erst nach
Sicherheitsleistung durch die EASY SOFTWARE AG. Die Gesellschaft wird die
erforderliche Sicherheit kurzfristig hinterlegen und die gepfändete
Forderung einziehen.
Das Landgericht Duisburg hatte Manfred A. Wagner mit Urteil vom 13. Januar
2016 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt EUR 1.513.000,00
zuzüglich Zinsen und mit Urteil vom 11. Februar 2016 gesamtschuldnerisch
mit der EASY SOLUTIONS GmbH sowie wegen eines Teilbetrages mit dem
ehemaligen Vorstandsmitglied Josef Gemeri zur Zahlung von Schadensersatz in
Höhe von EUR 483.440,33 nebst Zinsen verurteilt. Beide Urteile sind gegen
Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Manfred A. Wagner hat gegen
das Urteil vom 13. Januar 2016 und gegen das Urteil vom 11. Februar 2016
Berufung eingelegt. Sollten die Entscheidungen des Landgerichts Duisburg in
der Berufungsinstanz aufgehoben werden, wären die Vollstreckungsmaßnahmen
wieder aufzuheben und unter Umständen von der EASY SOFTWARE AG etwaige
durch die Sicherungsvollstreckung entstandene Schäden zu erstatten.
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
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DE0005634000
WKN:
563400
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