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KTG Energie AG: Sanierung in Eigenverwaltung kann wie geplant fortgesetzt werden
01.12.2016 / 15:04
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KTG Energie AG: Sanierung in Eigenverwaltung kann wie geplant fortgesetzt werden
Hamburg, 1. Dezember 2016 - Das Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht - hat mit Beschluss vom heutigen Tage (Az. 15 IN 260/16) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Energie AG eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet.
Der vorläufige Sachwalter Herr Prof. Dr. Torsten Martini, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei LEONHARDT RATTUNDE in Berlin, hat sich in seinem Gutachten für die Fortführung des Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung ausgesprochen. Das Insolvenzgericht ist ihm gefolgt und hat Herrn Prof. Dr. Martini zum Sachwalter bestellt.
Damit kann der eingeschlagene Sanierungskurs in Eigenverwaltung wie geplant fortgesetzt werden.
Über die KTG Energie AG
Die KTG Energie AG setzt auf ein integriertes, nachhaltiges Geschäftsmodell, bei dem die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion steht. Aktuell betreibt die KTG Energie AG mit 100 Mitarbeitern Biogasanlagen an 21 Standorten, die sowohl aufbereitetes Biogas direkt ins Erdgasnetz einspeisen wie auch Biogas zur Stromproduktion nutzen.
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