DGAP-Adhoc: EVN AG: Ad-hoc-Mitteilung: Kraftwerksbau Walsum 10 - Schiedsspruch zugunsten der Projektgesellschaft
DGAP-Ad-hoc: EVN AG / Schlagwort(e): Rechtssache
EVN AG: Ad-hoc-Mitteilung: Kraftwerksbau Walsum 10 - Schiedsspruch zugunsten der Projektgesellschaft
23.11.2016 / 21:54
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ein Schiedsgericht hat der Projektgesellschaft zur Errichtung des
Kraftwerks Walsum 10, an der die EVN AG mittelbar zu 49 % beteiligt ist
(die "Projektgesellschaft"), Ansprüche in der Höhe von rund 200 Mio. Euro
zuerkannt.
Die EVN AG als Gesellschafterin der Projektgesellschaft hat im Dezember
2013 der Projektgesellschaft ihre Zustimmung zur Einleitung umfassender
rechtlicher Schritte gegen das Generalunternehmerkonsortium, Hitachi Ltd
und Hitachi Power Europe GmbH, und zur Einbringung einer Schiedsklage gegen
das Konsortium gegeben. Die in der Klage geltend gemachten Ansprüche
beruhen auf Schäden, die der Projektgesellschaft in Folge verspäteter
Fertigstellung des Kraftwerks Walsum 10 entstanden sind, und umfassen die
vorfinanzierten Reparaturkosten, pauschalierten Schadenersatz für Verzug,
verzögerungsbedingte Mehrkosten und weiteren Schadenersatz.
Ein Schiedsgericht hat der klagenden Projektgesellschaft in dem heute
zugestellten Schiedsspruch nunmehr Ansprüche in Höhe von rund 200 Mio. Euro
zuerkannt.
Das Ergebnis des Schiedsspruchs wird im überwiegenden Ausmaß zu einer
Reduktion der Anschaffungskosten für das Kraftwerk führen und wird somit
aus heutiger Sicht keine wesentliche Auswirkung auf das Konzernergebnis der
EVN AG im Geschäftsjahr 2016/17 haben.
Maria Enzersdorf, am 23. November 2016
RECHTLICHER HINWEIS
DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN
NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN
DER EVN AG DAR.
DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN
DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN
PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S
GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ("US
WERTPAPIERGESETZ")) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER
EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON
WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE
WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM USWERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN
UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF
RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN,
VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-
WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS
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