First Sensor und TE Connectivity schließen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab
First Sensor und deren Großaktionär TE Connectivity Sensors Germany Holding AG haben einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß Aktiengesetz abgeschlossen. Vereinbart wurde eine Zahlung von 33,27 Euro je First Sensor Aktie als Barabfindung. Zudem solle eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre in Höhe von brutto 0,56 Euro erfolgen, beginnend voraussichtlich mit der Dividende für das Geschäftsjahr 2020.
„Dem Abschluss dieses Vertrages hatte der Aufsichtsrat der First Sensor heute zuvor zugestimmt. TE Connectivity hält ausweislich der am 13. März 2020 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung 71,87 Prozent der Aktien an First Sensor”, meldet das Berliner Unternehmen. Dem Vertrag müssen die Aktionäre von First Sensor noch zustimmen. Die hierzu notwendige Hauptversammlung soll am 26. Mai stattfinden. „Die Hauptversammlung von TE Connectivity soll dem Vertrag am 16. April 2020 zustimmen”, kündigt die Gesellschaft an.